Frage von Lilalola3 14.06.2012

Ladendiebstahl im wert von 2000 euro

  • Antwort von bienemaus63 14.06.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Dein Diebstahl wird nicht vergessen, damit brauchst du nicht zu rechnen. Der Vorgang mit dein Geständnis wird an die Staatsanwaltschaft weiter gegeben. Und von dort bekommst du auf alle Fälle bescheid. Ich nehme an, daß das ein Gerichtsverfahren gibt. Ich habe schon Gerichtsverfahren erlebt, da ging es um viel kleinere Beträge. Eine Strafe werdet ihr in jedem Fall bekommen. Deine Vorstrafen werden auch mit erwähnt. Allerdings finden sie bei der Strafbemessung keine Belastung. Man will hier nur sagen, daß du kein Ersttäter bist. Um noch etwas retten zu können, würde ich dir raten alles zuzugeben und Reue zu zeigen. Eine Entschuldigung ist sehr wichtig. Hoffe, daß du daraus gelernt hast und dich besserst, denn du verbaust dir dein ganzes junges Leben. Dennoch wünsche ich dir ein mildes Urteil. Liebe Grüße von bienemaus63

  • Antwort von Take777 15.06.2012

    Sorry, aber soweit ich weiß, fragt jede Behörde nach Vorstrafen. Und Sachen im Wert von 2000.- € zu stehlen, das läßt ganz schön tief blicken. Das ist keine Kleinigkeit mehr. Bei der Polizei würdest Du da nicht genommen werden. Die Bundeswehr dürfte auch nicht ganz dumm sein, so dass ich mir vorstelle, dass Du einwiligen musst, dass die Bundeswehr bei Deiner Wohnsitz-Polizeidienststelle Auskünfte einholt.

    Wer will schon Kamerdainnen in seiner Truppe haben, die stehlen?

  • Antwort von Still 14.06.2012

    Es ist nicht anzunehmen, dass bei euch eine Bestrafung von über 90 Tagessätzen erfolgt, da ihr quasi "Ersttäter" seit. Somit ist euer Führungszeugnis "jungfräulich" und die Bundeswehr wird nichts erfahren. Wenn ich aber von dem Mist lese, den ihr zwei so zusammen unternehmt, kann ich nur hoffen, dass die Bundeswehr solche Chaotinnen frühzeitig erkennt und aussortiert! (sorry, aber was ihr so anstellt ist schlicht weg unverantwortlich und für die kämpfende Truppe nicht zu gebrauchen!!)

  • Antwort von Rusty1995 14.06.2012

    Solange du nicht verurteilt wirst und somit vorbestraft bist dürfte dir die Tür bei der Bundeswehr noch einen Spalt offenstehen. Ich bezweifle, dass man das aber bei der Bundeswehr ignorieren wird also hast du schon zu Beginn an bei der Bewerbung ein Handicap, aber du hast noch Chancen. Natürlich nur, wenn du nicht verurteilt wirst.

  • Antwort von 712Tramur 14.06.2012

    Alles wird in einer Akte vermerk. Vllt kann es sein, dass Du zufällig an die Polizisten geraten bist, die Dich damals aufgegriffen hatten...

  • Antwort von skyfly71 14.06.2012

    Bei DER Summe wirst Du davon ausgehen müssen, daß es eine Anklage und eine Gerichtsverhandlung gibt. Die Strafe wird dann eine höhere Anzahl Sozialstunden (zwischen 50 und 100) sein oder auch schon ein Wochenendarrest. Der Wert des Diebesgutes ist einfach zu hoch, als daß es viel glimpflicher abgeht.

    Was die Löschungsfristen der Einträge angeht, irrst Du. Im Polizeicomputer bleibts deutlich länger gespeichert - und auch im Erziehungsregister steht Deine Jugendsünde mit 14 noch drin.

  • Antwort von GoetheDresden 14.06.2012

    Vorbestraft seid ihr erst, wenn ihr von einem Gericht verurteilt werdet. Die Höhe der Strafe ist dabei egal. Juristisch ist man vorbestraft, sobald man ein Urteil an der Backe hat. Umgangssprachlich vorbestraft ist man bei Verurteilung zu einer Geldstrafe zu 90 Tagessätzen oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe - bei Jugendstrafen bis zu 2 Jahren, sofern diese zur Bewährung ausgesetzt wird. Das gilt jedoch nur beim erstmaligen Verstoß.

    Vorbestrafte dürfen nicht zur Bundeswehr: http://alturl.com/iqfiy

    Die Polizei wusste von den anderen beiden Fällen, weil sie zwar im Führungszeugnis, nicht aber im Polizeicomputer gelöscht wurden. Das hat so seine Richtigkeit.

    Es könnte durchaus noch ein Brief von einem Gericht kommen. Sowas kann schon bis zu einem halben Jahr dauern, da die Gerichte sehr viel zu tun haben. Ohne Verurteilung wirst du wohl nicht davonkommen. Sieht schlecht aus für die Bundeswehr.

  • Antwort von helmutgerke 14.06.2012

    Das würde mich sehr verwundern, wenn da nichts mehr auf dich zukommt.

    Es wird vielleicht die Möglichkeit bestehen im Strafbefehlsverfahren und ohne Gerichtsverhandlung die Sache zum Abschluss zu bekommen, aber das liegt zunächst in der Entscheidung der Staatsanwaltschaft.

    Die zu erwartene Geldstrafe lässt sich auch nicht voraussagen, kommt ja auch auf deine Einkommenverhältnisse an. Zu einer Eintragung ins Führungsregister wird es erst kommen, wenn mehr als 90 Tagessätze ausgeurteilt werden.

Diese Frage und Antworten teilen:

Verwandte Fragen

Fragen Sie die Community –

anonym und kostenlos!