Ladendiebstahl im wert von 2000 euro
Anfang März haben Ich (18) und meine beste Freundin (17) einen Ladendiebstahl im Wert von 2000 Euro unter anderem bei P&C begangen, wo wir dann letztlich auch erwischt wurden. Bei der Polizei wurden meine Daten aufgenommen und ich habe ein Geständnis unterschrieben, desweiteren kam ich für ca. eine stunde in eine Zelle. In meiner Akte sind zusätzlich 2 weitere Ladendiebstähle gemeldet (mit 13 & 14), jene sollten aber damals so weit ich weis nach einem Jahr gelöscht werden, aber komischerweise wusste die Polizei davon. Meine beste Freundin wurde zur Zeugenaussage vorgeladen. Sie hatte vorher noch keine Eintragungen. Seit dem haben wir jedoch nie wieder etwas von der Polizei gehört (kein Brief, Strafbescheid oder Sonstiges), also meine Frage : Was passiert jetzt?? Bekommen wir überhaupt noch mal irgendetwas?? Sind wir vorbestraft? Wir wollen nämlich zur Bundeswehr!
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Dein Diebstahl wird nicht vergessen, damit brauchst du nicht zu rechnen. Der Vorgang mit dein Geständnis wird an die Staatsanwaltschaft weiter gegeben. Und von dort bekommst du auf alle Fälle bescheid. Ich nehme an, daß das ein Gerichtsverfahren gibt. Ich habe schon Gerichtsverfahren erlebt, da ging es um viel kleinere Beträge. Eine Strafe werdet ihr in jedem Fall bekommen. Deine Vorstrafen werden auch mit erwähnt. Allerdings finden sie bei der Strafbemessung keine Belastung. Man will hier nur sagen, daß du kein Ersttäter bist. Um noch etwas retten zu können, würde ich dir raten alles zuzugeben und Reue zu zeigen. Eine Entschuldigung ist sehr wichtig. Hoffe, daß du daraus gelernt hast und dich besserst, denn du verbaust dir dein ganzes junges Leben. Dennoch wünsche ich dir ein mildes Urteil. Liebe Grüße von bienemaus63
-
Sorry, aber soweit ich weiß, fragt jede Behörde nach Vorstrafen. Und Sachen im Wert von 2000.- € zu stehlen, das läßt ganz schön tief blicken. Das ist keine Kleinigkeit mehr. Bei der Polizei würdest Du da nicht genommen werden. Die Bundeswehr dürfte auch nicht ganz dumm sein, so dass ich mir vorstelle, dass Du einwiligen musst, dass die Bundeswehr bei Deiner Wohnsitz-Polizeidienststelle Auskünfte einholt.
Wer will schon Kamerdainnen in seiner Truppe haben, die stehlen?
-
-
Es ist nicht anzunehmen, dass bei euch eine Bestrafung von über 90 Tagessätzen erfolgt, da ihr quasi "Ersttäter" seit. Somit ist euer Führungszeugnis "jungfräulich" und die Bundeswehr wird nichts erfahren. Wenn ich aber von dem Mist lese, den ihr zwei so zusammen unternehmt, kann ich nur hoffen, dass die Bundeswehr solche Chaotinnen frühzeitig erkennt und aussortiert! (sorry, aber was ihr so anstellt ist schlicht weg unverantwortlich und für die kämpfende Truppe nicht zu gebrauchen!!)
-
-
Solange du nicht verurteilt wirst und somit vorbestraft bist dürfte dir die Tür bei der Bundeswehr noch einen Spalt offenstehen. Ich bezweifle, dass man das aber bei der Bundeswehr ignorieren wird also hast du schon zu Beginn an bei der Bewerbung ein Handicap, aber du hast noch Chancen. Natürlich nur, wenn du nicht verurteilt wirst.
-
Alles wird in einer Akte vermerk. Vllt kann es sein, dass Du zufällig an die Polizisten geraten bist, die Dich damals aufgegriffen hatten...
-
Bei DER Summe wirst Du davon ausgehen müssen, daß es eine Anklage und eine Gerichtsverhandlung gibt. Die Strafe wird dann eine höhere Anzahl Sozialstunden (zwischen 50 und 100) sein oder auch schon ein Wochenendarrest. Der Wert des Diebesgutes ist einfach zu hoch, als daß es viel glimpflicher abgeht.
Was die Löschungsfristen der Einträge angeht, irrst Du. Im Polizeicomputer bleibts deutlich länger gespeichert - und auch im Erziehungsregister steht Deine Jugendsünde mit 14 noch drin.
Kommentar von Lilalola3 14.06.2012wir dachten wir steben....wir wollten doch niemandem schaden sondern nur helfen!!!! und was ist mit der bundeswehr???
Kommentar von skyfly71skyfly71 14.06.2012Das mit der Bundeswehr kann ich Dir nicht wirklich beantworten. Zu erwarten ist bei Dir eine Verurteilung nach Jugendrecht, genauer: Eine sogenannte "Erziehungsmaßregel". Wie die Bundeswehr sowas einordnet, weiß ich nicht. Ich würde aber eher vermuten, daß das kein Problem sein wird. Da müßte schon deutlich mehr passieren.
Kommentar von Lilalola3 14.06.2012wie könnten wir denn sowas erklären? wir sind ja keine Straftäter....wir sind ganz liebe, freundliche und nette Menschen. und was genau wäre eine Erziehungsmaßregel?
Kommentar von skyfly71skyfly71 14.06.2012Natürlich seid ihr Straftäter. Oder wie sonst würdest Du Diebe bezeichnen, die eine Sache im Wert von mehr als 100,-€ stehlen? So einfach zieht man sich selbst das Etikett zu, mit dem man sonst so sorglos selbst um sich schmeißt....^^
Eine "Erziehungsmaßregel" ist die mildeste Reaktion im Jugendstrafrecht, wenn jemand eine Straftat begeht und dafür bestraft werden soll.
Der Bundeswehr mußt Du nix erklären. Die gehen strikt nach ihren Vorschriften. Und diese richten sich nur danach, was für eine Strafe ihr bekommen habt. Und dann seid ihr entweder noch geeignet oder eben nicht mehr. Da kommt es nicht auf eine individuelle Argumentation an.
Kommentar von BW2011 15.06.2012Wem wolltet ihr denn helfen indem ihr dinge im Wert von 2000 euro klaut ????
-
Vorbestraft seid ihr erst, wenn ihr von einem Gericht verurteilt werdet. Die Höhe der Strafe ist dabei egal. Juristisch ist man vorbestraft, sobald man ein Urteil an der Backe hat. Umgangssprachlich vorbestraft ist man bei Verurteilung zu einer Geldstrafe zu 90 Tagessätzen oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe - bei Jugendstrafen bis zu 2 Jahren, sofern diese zur Bewährung ausgesetzt wird. Das gilt jedoch nur beim erstmaligen Verstoß.
Vorbestrafte dürfen nicht zur Bundeswehr: http://alturl.com/iqfiy
Die Polizei wusste von den anderen beiden Fällen, weil sie zwar im Führungszeugnis, nicht aber im Polizeicomputer gelöscht wurden. Das hat so seine Richtigkeit.
Es könnte durchaus noch ein Brief von einem Gericht kommen. Sowas kann schon bis zu einem halben Jahr dauern, da die Gerichte sehr viel zu tun haben. Ohne Verurteilung wirst du wohl nicht davonkommen. Sieht schlecht aus für die Bundeswehr.
Kommentar von GoetheDresdenGoetheDresden 14.06.2012Aber mal ganz ehrlich: Soll Deutschland sein Schicksal in die Hände von Dieben legen? Beim ersten Schuss die Hosen voll und Rückzug? Ich hoffe, dass wir nie wieder Krieg in Europa erleben müssen, aber im Fall der Fälle: Der richtige Mann am richtigen Platz!
Kommentar von helmutgerkehelmutgerke 14.06.2012Soll Deutschland sein Schicksal in die Hände von Dieben legen?
@GoetheDresdenden- Satz von dir möchte ich doch einmal aufgreifen. Ist dir bekannt, wie viele Jurastudenten so ein wenig insbesondere in Sachen Bafög schummeln?
Das sind weit mehr aufgedeckte Sozialbetrugsfälle gegenüber Hartz IV Bedürftige.
Wenn nun alle dieses späteren Rechtsaspiranten abgeurteilt und ihre weitere Laufbahnhätten beenden, gäbe es heute vermutlich in Deutschland einen Juristenmangel.
Kommentar von GoetheDresdenGoetheDresden 15.06.2012Ich glaube, dass bei BAFÖG weniger geschummelt wird als bei ALG2.
Kommentar von Lilalola3 14.06.2012danke für deine Antwort. Wir bewerben uns ja jetzt bei der Bundeswehr, was würden die beim Einsehen des Bundeszentralregisters jetzt sehen? Der Beruf als Soldat ist unser Lebenstraum. Damals mit dem Diebstahl ist generell eine verrückte Geschichte: wir haben Entkalker getrunken, einen Arzt angerufen, der meine wir müssten eventuell sterben. Vor unserem Tod wollten wir noch einmal etwas verrücktes tun, und die entwendeten Klamotten in die Altkleidersammlung geben, um damit den Bedürftigen helfen. Nun mussten wir doch nicht sterben und haben jetzt diese strafe an der Backe .....was jetzt?
Kommentar von GoetheDresdenGoetheDresden 15.06.2012JETZT sehen sie noch nichts, aber sobald eine Verurteilung stattgefunden hat, sieht es auch die Armee in ihren schlauen Computern, denn das wird an die Armee weitergemeldet. Die Armee entscheidet dann selbstständig was sie mit euch tut (Entlassung oder nicht).
-
-
Das würde mich sehr verwundern, wenn da nichts mehr auf dich zukommt.
Es wird vielleicht die Möglichkeit bestehen im Strafbefehlsverfahren und ohne Gerichtsverhandlung die Sache zum Abschluss zu bekommen, aber das liegt zunächst in der Entscheidung der Staatsanwaltschaft.
Die zu erwartene Geldstrafe lässt sich auch nicht voraussagen, kommt ja auch auf deine Einkommenverhältnisse an. Zu einer Eintragung ins Führungsregister wird es erst kommen, wenn mehr als 90 Tagessätze ausgeurteilt werden.
Kommentar von Lilalola3 14.06.2012Erstmal danke für deine schnelle Antwort :)) Ok ich gehe noch zur Schule ---> folglich auch 0 Einkommen. Aber müsste ich nicht wenigstens einen Brief bekommen haben indem steht, dass ein Strafrechtliches Verfahren eingeleitet wurde? Gelte ich also jetzt schon als Vorbestraft, weil dann kann ich das mit der Bundeswehr vergessen..
Kommentar von helmutgerkehelmutgerke 14.06.2012die Staatsanwaltschaft läßt sich so manches mal etwas mehr Zeit.
Nein, du bist derzeit keinesfalls vorbestraft und wie geschrieben, es steht derzeit überhaupt nicht fest, wie das Verfahren weiter seinen Gang nehmen wird.
Ich denke mal, du kannst dich derzeit - ohne auf diese Dummheit hinzuweisen - bei der Bundeswehr bewerben.
Kommentar von Lilalola3 14.06.2012also sehen die jetzt NICHTS im Bundeszentralregister?
sollen wir trotzdem darauf hinweisen und die Sache einfach erklären?
Kommentar von helmutgerkehelmutgerke 14.06.2012derzeit steht das Sache noch nicht im Zentralregister.
Auf die Sache hinweisen, wäre fair
Kommentar von Lilalola3 14.06.2012ok dankeschön :)
könnte das zum problem werden? sollen wir das dann auch direkt erklären oder halten die uns dann doch eher für blöde?
Kommentar von helmutgerkehelmutgerke 14.06.2012äußerst schwer so etwas einschätzen zu können. Vermutlich kennst du die Einstellungsentscheidungsträger auch nicht und so kann keiner vorausschauend sagen, wie der/die reagieren.
Das musst du nun selbst einmal abwägen.
Kommentar von Lilalola3 14.06.2012danke für die Antwort. Ja das werden wir tun. Zur Bundeswehr zu gehen ist einfach unser Traum, wenn das nicht klappen würde wäre das echt schade
Kommentar von Lilalola3 14.06.2012danke für die Antwort. Ja das werden wir tun. Zur Bundeswehr zu gehen ist einfach unser Traum, wenn das nicht klappen würde wäre das echt schade
Kommentar von Lilalola3 14.06.2012danke für die Antwort. Ja das werden wir tun. Zur Bundeswehr zu gehen ist einfach unser Traum, wenn das nicht klappen würde wäre das echt schade
Kommentar von helmutgerkehelmutgerke 14.06.2012ich denke auch, wenn ihr das mit einbringt wie es zu dieser Sache kam, dürfte doch man auch ein wenig auf Verständnis stossen.
Ich wünsche euch, dass es klappt
dankeschön :)
aber was ist mit der bundeswehr???? DIE BUNDESWEHR??????
da kann ich dir nicht helfen. Ich weiß nicht, ob du nach der Gerichtsverhandlung, vorbestraft bist, oder ob man dir nur eine Geldstrafe gibt. Bei Vorbestraft sieht dein Berufswunsch eher schlecht aus. Aber warte erst mal ab. ich wünsche dir auf alle Fälle Glück für deine Zukunft. LG