Ladendiebstahl erwischt

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Es gibt die "Tafeln", es gibt die Möglichkeit "ALG2" zu beantragen, es gibt die Möglichkeit sich Arbeit zu suchen und wenn du die Möglichkeit hast in's Internet zu gehen um diese Frage zu stellen, dann hast du auch garantiert Geld dir eine Salami für 3,99 Euro zu kaufen. Also diese Ausrede ist wirklich schwach. In Deutschland ist noch kein Mensch - wenn es nicht ein vernachlässigtes Kind oder einen vernachlässigter Senior war - verhungert. Dafür gibt es ausreichend Anlaufstellen!

Was steht denn im Urteil von 2012, was dich im Falle eines Verstoßes gegen die Bewährungsauflagen erwartet? Dort kannst du doch schon nachlesen was jetzt passieren wird. Du wirst ja offenbar nach Erwachsenem-Strafrecht behandelt (siehe dein Foto).

Nachtrag: Du betreibst sogar eine eigene Internetseite! Da kann das Geld nicht so knapp sein für eine Salami! Und eine Vespa hast du auch.

@GoetheDresden

Dass du dein Foto gelöscht und deinen Homepage-Link entfernt hast, nutzt dir jetzt auch nichts mehr. Du hast genug Geld! Du musst nicht hungern! Du bist erwachsen! Du kannst auch deine Vespa verkaufen! Und hast du deine Alkoholprobleme aus dem Jahre 2010 inzwischen gelöst? Und deine andere Homepage über einen bestimmten Wanderweg ... gibt es die auch noch?

In deinen Fragen kann man ziemlich viel über dich erfahren.

meine frage wäre ob ich nun jeden tag damit rechnen muss das die polizei vor meiner tür steht um mich wegen des drohenden bewährungs wideruf zu verhaften?

Ich glaube nicht, dass es wegen der Salami zu einem sofortigen Bewährungswiderruf kommen wird. Es wäre zwar möglich, ist aber eher unwahrscheinlich.

In der HV wirst du dir vom Richter was anhören müssen. Es ist m.E. recht wahrscheinlich, dass er die Bewährung widerrruft, vor allem deshalb, weil deine neue Tat einschlägig ist. Bewährung heisst, dass man sich bewähren muss, also zeigen, dass man sich benehmen kann und nicht wieder straffällig wird.

Über einen Widerruf wird man vorab informiert, so dass man noch reagieren kann, z. B. Widerspruch einlegen u.s.w., d. h. du wirst nicht einfach verhaftet werden, sondern wirst in deinem Fall die Möglichkeit haben, dich "vorzubereiten" auf das was kommt. Wie allerdings die Chancen auf einen Widerruf stehen hängt immer vom Gericht ab und natürlich in erster Linie der Straftatbestand der noch zur Bewährung ausstehenden Strafe. Wenn es sich um das gleiche Delikt handelt, stehen die Chancen wohl nicht so gut. Aber am besten einen Anwalt fragen!

Eine Gefängnisstrafe absitzen musst du ggf. erst, nachdem deine jetzige Tat zu einer rechtskräftigen Verurteilung geführt hat.

Selbst, wenn man auf frischer Tat ertappt worden ist, gilt man als unschuldig, bis zu dem Zeitpunkt, wo man verurteilt worden ist (Unschuldsvermutung). Also können die Konsequenzen für deine jetzige Tat auch erst dann gezogen werden, wenn alles juristisch abgewickelt ist.

Eine Verhaftung eines Verdächtigen ist nur bei schweren Straftaten gerechtfertigt, wenn Wiederholungsgefahr, Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr besteht. Die Wiederholungsgefahr für einen Lebensmitteldiebstahl reicht nicht aus, um eine Verhaftung zu rechtfertigen.

also als erstes muss ich leider losweren : SELBST SCHULD!!!! XD ich denke allerdings nicht ds du deshalb ins Gefängnis musst,sondern du eher mit einer Geldstrafe rechnen kannst... ich hoffe du hast draus glernt..man muss keine lebensmittel klauen,geh zur tafel oder notfalls an Container...es gibt soviele andere möglichkeiten..