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LADENDIEBSTAHL BEI PRAKTIKER !!! BITTE UM HILFE

gefragt von Micoud am 06.06.2009 um 13:10 Uhr

was kann ich gegen eine "falsche" behauptung tun? ich schilder kurz was mir im baumarkt praktiker passiert ist. hatte vor mir einen lochbohrer und eine werkzeugkiste zu kaufen. den lochbohrer habe ich aus dem regal genommen und bin dann hinüber zu den werkzeugkisten gegangen. dort habe ich mir die koffer genauer angeschaut, da es eine ziemlich große sein soll, damit ich meine japansegen ect. hineinbekomme. dank der preise ab 35 aufwärts, habe ich beschlossen mir hier eine kiste zukaufen und bin zur kasse hin um den lochbohrer zubezahlen. nach dem bezahlen steht eine detektivin an der tür und zeigt mir ihren ausweis und meint darauf das ich doch mit ins büro kommen soll. im büro musste ich meine taschen leeren und da bei mir nichts befunden wurde (da ich ja auch nichts mitgenommen habe!), hat die dame die polizei gerufen. mir wird vorgeworfen, zwei packungen bits (pro packung 5,29€) aus dem regal genommen zuhaben, sie dann aufgemacht zu haben, die bits in die hosentasche getan zu haben und die leeren packungen in der kiste gepackt zu haben, wo die dame die packungen gefunden hat. später als die polizei dort wr, wurde ich noch durchsucht und gefunden wurde natürlich nichts. auf dem video den ich selber nicht anschauen durfte, soll man sehen wie ich am regal stand und was herausnahm und wie ich an der kiste fummel. wie kann ich meine unschuld beweisen? kann ich gegenklagen?


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mentecaptum
beantwortet von mentecaptum am 6. Juni 2009 13:11
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Anwalt!

Kommentar von mig112 am 6. Juni 2009 13:17

Wieso, um dem ein paar Hunderter in den Rachen zu werfen???

Kommentar von 531e317711bbb8eb5be973f80ca0467bsmallmentecaptum am 6. Juni 2009 13:29

Nein, um dir dein Recht zu verschaffen und um den Baummarktleuten ihre Grenzen aufzuzeigen.
Schon mal was von Rechtsschutz od. Armenrecht gehört?


truckerchen
beantwortet von truckerchen am 6. Juni 2009 13:14
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In unserem System muss einem die Schuld bewiesen werden, nicht anders herum. Eigentlich bist Du auf der sicheren Seite, wenn es sich tatsächlich so zutragen hat. Im Zweifelsfall nehme einfach einen Anwalt.


attione84
beantwortet von attione84 am 6. Juni 2009 13:13
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die darf dich erst nach verlassen des kassenbereich stellen !!!! du könntest ja noch bezahlen ... nimm dir nen anwalt da ist der detektiv falsch rangegangen.... oo achso na wenn die polizei nix gefunden hatt hast du ja folglich auch nix geklaut wa

Kommentar von Eisblume2009 am 6. Juni 2009 13:14

kriegen die nicht für jeden gefaßten Dieb nicht sowieso immer ne Prämie? Mir ist das so, als wenn ich da mal was gehört habe. Sofort Anwalt einschalten.

Kommentar von 08e8d9117186c5422f234adc88919f17smallattione84 am 6. Juni 2009 13:15

jo 50 euro fangprämie ... bekommen übrigens auch die kunden wenn se einen verpfeifen beim mitarbeiter und der dieb tatsächlich auch ein dieb ist

Kommentar von frugivore am 6. Juni 2009 13:15

Bei der Kontrolle stand er vor der Tür und nicht mehr an der Kasse !

Kommentar von fronti3283 am 7. August 2009 11:23

Da steht doch NACH DEM BEZAHLEN ;)


anonym
beantwortet von mig112 am 6. Juni 2009 13:15
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Du brauchst gar nichts gegenzubeweisen - es gibt ja keine Beweise gegen dich. Eine Entschuldigung hast du verdient!

Hab doch einfach ein wenig Verständnis für den Baumarkt; irgendein Armleuchter ist ja offensichtlich schuldig... hauptsache nicht du!

Kommentar von 08e8d9117186c5422f234adc88919f17smallattione84 am 6. Juni 2009 13:18

da steht dir sogar ne entschädigung zu wenn du unschuldig bist ... da bekommst du die prämie normalerweise die der dedektiv bekommen hätte ... du könntest wegen verleumdung und freiheitsberaubung klagen ( da sie dich ja gezwungen haben mit nach "hinten" zu kommen)

Kommentar von mig112 am 6. Juni 2009 13:20

@attione84: Alter Schwede, so einen Unfug habe ich lange nicht gelesen...!!!

Kommentar von 08e8d9117186c5422f234adc88919f17smallattione84 am 6. Juni 2009 13:26

das ist so !!!! meine mutter ist filialleiterin in nem baumarkt ;) die zahlen das wenn die bei der kontrolle merken das du nix hast um dann ner anzeige zu entkommen

Kommentar von mig112 am 6. Juni 2009 13:50

Ich lach mich weg, deine Witze werden immer besser!!

Kommentar von 08e8d9117186c5422f234adc88919f17smallattione84 am 6. Juni 2009 14:05

du musst es ja wissen !!!


anonym
beantwortet von Micoud am 6. Juni 2009 13:16
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ein bekannter arbeitet auch als detektiv und er meint das es viele schawrze scharfe unter den detektiven gibt. die eine falle stellen um provision abzukassieren. hoffe hier kann mir jemand helfen. das liegt man ganz schön im magen. vorallem die peinlich aktion, das ich bis zur tür von der polizei geführt worden bin und der laden nicht gerade leer war.


anonym
beantwortet von mig112 am 6. Juni 2009 13:12
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Gibts auch Bohrer die keine LÖCHER bohren???


Julianus
beantwortet von Julianus am 6. Juni 2009 13:17
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Die kommen alles behaupten - man hat ja auch schon Leuten Zeug in die Tasche gesteckt ...

Die Beweise sind entscheidend - nimm dir im Zweifelsfall einen Anwalt und fordere Schadenersatz /

Schmerzensgeld von denen, die Marktfirma hat Geld und muß zahlen, wenn du unschuldig bist ...

Solltest du kein Geld haben, dann mache auf "Armenrecht", das Gericht wird dir helfen ...


anonym
beantwortet von Micoud am 6. Juni 2009 13:19
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danke für eure schnellen antworten!!!!!!!!! ich hoffe alles wird gut.


anonym
beantwortet von fronti3283 am 7. August 2009 11:25
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Wenn du weißt, dass du nichts gemacht hast, brauchste dir keine Sorgen machen! Denn dann kann das Video dich auch nicht beim Diebstahl zeigen (logischwer Weise^^). Also, kein Beweis, keine Tat, keine Strafe


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