Die Situation :
Eine Mitarbeiterin hatt ein Obstbüchlein wärend der Arbeit bei sich gehabt um sich über diverse Obst und Gemüse sorten und zubereitungsarten zu informieren. Sprich zu lernzwecken.
Zum feierabend musste sie ducrh den Kassenbereich wo dan auch festgestellt wurde das sie noch im besitz des buches gewesen ist. Sie jedoch keine Diebstahlabsichten hatte. An der info wo sie sonst immer zu Ihrer Umkleide kam durfte sie nicht durch weil sie eine Flasche zu trinken dabei hatte.
Sie hatte diese büchlein total vergessen , sie hätte ihren Arbeitskittel ( wo sich das Buch befand ) in ihren spind getan und hätte dan warscheinlich festgestellt das sie das buch noch habe und dan hätte sie es mit sicherheit auch an der info wider abgegeben. Wozu es aber nie kam.
Nun da Sie Mitarbeiterin war und das Betriebsgelände nicht verlassen hatt ist dies dan als Diebstahl zu bewerten ?

Sie soll mit Betriebsrat und /oder Gewerkschaft sprechen.
Ob es als Diebstahl, versuchter Diebstahl oder kein Diebstahl gewertet werden muss oder könnte, hängt von den konkreten Umständen ab.
Sollte es sich um ein Buch handeln, das verkauft wird, hat sie auf jeden Fall schlechtere Kraten, als wenn es eines dieser Büchlein ist, die einige Händler gratis zum Mitnehmen auslegen.
meines erachtens nach ist das ein versuchter diebstahl aber kein druchgeführter
rudelmoinmoin am 5. November 2009 10:30 auch der Versuch ist Strafbar

Nein. Aber verdächtig macht man sich schon dabei.
In der heutigen Zeit, wie bekannte Vorfälle ja deutlich zeigen, nehmen sich die Arbeitgeber alles raus und sind "gnadenlos"... :-)
Anders geht es leider auch nicht und sie nehmen sich "nichts heraus", es ist deren Recht.
Ist auch auch deren Recht von den Steuerzahlern ihre Misswirtschaft bezahlen zu lassen, um dann Boni einzustreichen? Oft sind diese Kündigungen ein Überschreiten der Verhältnismäsikkeiten

Leider ja wenn ein Mitarbeiter wissentlich etwas einsteckt kann der arbeitgeber das als diebstahl ansehen.

puh äußerst schwierig, aber im zweifel für den angeklagten also ich denke nicht das es als diebstahl zu werten ist

Eher ein Missverständnis, kann ja mal passieren, dass man auf so ein büchlein im Kittel vergisst.
Wenn der Chef sie loswerden will, wird er es als Diebstahl auslegen. Wenn nicht, dann kann er es bei einer Abmahnung belassen.
Ja.
Anscheinend durfte sie dieses Buch nicht haben, aber sie hatte es in ihrem Kittel und wollte das Ladenlokal verlassen.
EIn anderes Beispiel:
Eine Kassierin steckt sich beim Kassieren immer ein paar Euro in den Kittel. Sobald das jemand sieht, wird sie auch Probleme bekommen! Ich denke, dass ist nachvollziehbar!

also, wenn man in nem geschäft was kalut, ist es erst diebstahl, wenn man es verlässt. ich denke, so ist es da auch. die kontrolle hätte außerhalb des geländes stattfinden müssen...
Für mich ist es erst ein Diebstahl, wenn sie mit dem Buch den Laden bzw. das Gelände verlassen hätte.

Wie soll das Ladendiebstahl sein?? Das sind Arbeitsmaterialien und wohl genauso wie der Kittel zu bewerten. Manche stecken sich Sachen in die Tasche weil sie keinen Korb nehmen wollen und bezahlen dann an der Kasse das ist auch kein Diebstahl nur weil man was in die Tasche steckt.
VirtualSelf am 5. November 2009 10:35 Was als Arbeitsmaterialien zur Verfügung gestellt wird oder zulässig ist, hat zunächst der Arbeitgeber zu entscheiden.
da man den leuten nicht in den kopf schauen und die absicht erkennen kann, wird das geschehen als diebstahl gewertet. wenn der arbeitgeber ihre erklärung nicht annehmen will, hat sie wohl schlechte karten. dazu kommt: man kann nicht einfach verkaufsware zu eigenen zwecken verwenden und dem buch dabei z.b. eselsohren oder leichte verschmutzungen zufügen. auch wenn nicht passiert, es hätte ja passieren können. man könnte sagen, dass die benutzung allein schon eine art diebstahl war, vor allem weil sie vorhatte, es in den spint zu legen und es weiterzubenutzen.
oelle am 5. November 2009 10:39 und wann würden Sie an der Rolltreppe eine Nutzungsgebühr einführen?
wenn die rolltreppe verkauft werden soll?! entschuldigung, aber ich möchte kein buch kaufen, das schon zigmal mit spucke angefeuchteten fingern durchgeblättert wurde. daher verliert ein buch durch die benutzung an wert und der besitzer (hier arbeitgeber) kann sich auf den standpunkt stellen, dass ihm ein wert entzogen wurde = diebstahl.
nicht ganz sie hatte es vergessen , sprich sie war sich garnichtmehr bewusst das sie das buch dabei hatte - somit wollte sie es ja auch nicht weiterbenutzen
das kann doch jeder ladendieb auch behaupten (ich wollte bezahlen, habe aber vergessen). wie gesagt: man kann den leuten eben nicht in den kopf schauen, daher werden sie nach ihren taten beurteilt. und sie ist eben mit einem buch, das ihr nicht gehört, durch die kasse gegangen. nun ist sie der großzügigkeit ihres arbeitgebers ausgeliefert. und ich finde es wirklich nicht ok, verkaufsware zu benutzen, auch wenn man sie nicht mitnehmen wollte.

Die Mitarbeiterin soll sich über ihre echten Absichten klar sein und sich nicht irre machen lassen, es sie denn, sie wollte das Obstbüchlein klauen, dann hat sie ein Problem. Wenn nicht, haben ihre Arbeitgeber ein Problem: sie führen kein authentisches Leben. Wikipedia: "Authentizität (authentisch) ist ein normatives Konstrukt, das ein besonderes Verhältnis beschreibt, unter dem wir Gegenstände oder Menschen, Ereignisse oder menschliches Handeln wahrnehmen (sollen/können). Das besondere dieses Verhältnisses ist eine Form von Identität, deren Funktion es ist, den Zweifel (siehe: Skeptizismus) an dieser Identität von Wahrnehmung und Wahrgenommenem zu minimieren. Dazu sind sehr weitreichende Kulturtechniken entwickelt worden, die oft unter die Bewußtseinsschwelle fallen und deshalb als natürliche Formen der Welt- und Selbsterkenntnis gelten."
VirtualSelf am 5. November 2009 11:55 LOL ... vielleicht führt aber auch die Mitarbeiterin kein authentisches Leben. Immerhin scheint sie noch nicht die einfache gesellschaftliche und allgemein anerkannte Norm verinnerlich zu haben, "Was einem nicht gehört, darf man nicht einstecken.".