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L a g e r f e u e r ?

gefragt von Boom3 am 01.08.2009 um 22:35 Uhr

Hallo ich hab mal eine Frage ist es legal das meine nachbarn so ca. 3-4 mal die Woche ein Feuer im Garten machen. Der ganze gestank zieht immer in die räume ( z.B. in mein Schlafzimmen) ! Und bei dem Wetter hab ich meistens die Fenster auf ?

Also ist es legal ?

18 Stimmen : Ja (5) ; Nein (8) ; anderes : (5)
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Recht x 35.075 Feuer x 426 Lagerfeuer x 32 Qualm x 26

anonym
beantwortet von Kibaner am 1. August 2009 22:37
2x
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das ist doch deren garten, wenn es dich stört, dann rede doch mal mit deinen nachbarn!

abgestimmt für: Ja

Holzhamster
beantwortet von Holzhamster am 1. August 2009 22:53
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In unserer Gemeinde ist das Abbrennen von Gartenabfällen streng verboten und wird mit 2000,-€ geahndet. Aber grillen darf er!

abgestimmt für: anderes :

uwe8888
beantwortet von uwe8888 am 1. August 2009 22:46
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wende dich an die gemeinde mit dem Problem , es gibt klare Richtlinien, an die sich der Nachbar auch halten muß (Gott sei dank wohne ich im Outback)

abgestimmt für: Nein

Lupus1960
beantwortet von Lupus1960 am 1. August 2009 22:43
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Wenn es wirklich 3-4 mal in der Woche ist, dann ist es nicht gestattet.

abgestimmt für: Nein

wallyherz
beantwortet von wallyherz am 1. August 2009 22:41
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in unsere stadt ist es verboten im garten was zu verbrennen, musst du mal aufen amte nachfragen es gibt ja auch die kleinen feuerstellen die man sich im garten stellen kann die dann mit etwas holz befeuert wird, ob dieses erlaubt ist weiss ich nicht, geh aufen amt und frage höflich nach ob du das machen darft was deine nachbarn machen, wenn sie sagen das ist verboten dann kannst du immer noch bescheid sagen

abgestimmt für: Nein

littletiger
beantwortet von littletiger am 1. August 2009 22:39
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Kann sein, daß das die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung regelt. Also solltest du dort nachfragen. Bei uns z.B. darf kein Feuer im Garten gemacht werden, d.h. keine Gartenabfälle verbrennen oder Lagerfeuer machen.
Die einfachste Lösung wäre, du sprichts deine Nachbarn freundlich darauf an und bittest sie auf dich und deine Wohnung Rücksicht zu nehmen.

abgestimmt für: anderes :

kuntzkids
beantwortet von kuntzkids am 1. August 2009 22:38
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Bitte prüfe noch einmal nach, ob sie tatsächlich 3-4 x wöchentlich (?!) herumfackeln -- das wäre dann nämlich tatsächlich nicht statthaft.

Ab und an sind Knäckerchen in entsprechend abgesicherter Umgebung (Feuerkorb, Feuergrube, Terrassenofen) aber erlaubt.

abgestimmt für: anderes :

Runnaway
beantwortet von Runnaway am 1. August 2009 22:37
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Sicher weiß ich nicht aber wenn du dich belästigt fühlst kannst du dagegen vor gehen.

abgestimmt für: Nein

anonym
beantwortet von Jakob77 am 1. August 2009 22:37
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abgestimmt für: Ja

sabrinam1306
beantwortet von sabrinam1306 am 1. August 2009 22:37
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ich glaube nicht, man darf ja nicht die nachbarn belästigen

abgestimmt für: anderes :

romeo27
beantwortet von romeo27 am 1. August 2009 22:36
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leider !

abgestimmt für: Ja

anonym
beantwortet von wiesel15 am 1. August 2009 22:36
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Feuer mach ist nie legal. Ruf doch einfach die Feuerwehr an ! wenn wieder feuer machen

abgestimmt für: Nein
Kommentar von 60a96d410791b58581a6ff00705192a9smallwallyherz am 1. August 2009 22:43

aber bitte ananym


cheezy
beantwortet von cheezy am 1. August 2009 22:36
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abgestimmt für: Ja

belmondo
beantwortet von belmondo am 1. August 2009 22:36
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ist nicht gestattet

abgestimmt für: Nein

wernilein
beantwortet von wernilein am 1. August 2009 22:36
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abgestimmt für: Ja

FFW112
beantwortet von FFW112 am 6. August 2009 11:16
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also wenn es in der vorgeschriebenen Zeit ist (in der man verbrennen darf) dann darf der Nachbar das. Außerhalb der vorgeschriebenen Zeit darf er das nicht, außer er hat eine Genehmigung.

abgestimmt für: anderes :

anonym
beantwortet von eliteDJ am 2. August 2009 11:14
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abgestimmt für: Nein

Malkia
beantwortet von Malkia am 2. August 2009 06:50
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Das ist doch gar nicht erlaubt.

Wenn Qualm konzentriert in die Wohn- oder Schlafräume dringt, stellt dies ein Verstoß gegen das Landesimmissionsschutzgesetz dar und kann den Störer ein Bußgeld einbringen. Ich würde mal diesbezüglich beim Ordnungsamt vorsprechen.


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 2. August 2009 00:02
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Ist nicht erlaubt, siehe folgenden Link:

http://recht.mein-schoener-garten.de/index.html?seite=content/200908/index.html

abgestimmt für: Nein

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