2

L a g e r f e u e r ?

Frage von Boom3 Boom3

Hallo ich hab mal eine Frage ist es legal das meine nachbarn so ca. 3-4 mal die Woche ein Feuer im Garten machen. Der ganze gestank zieht immer in die räume ( z.B. in mein Schlafzimmen) ! Und bei dem Wetter hab ich meistens die Fenster auf ?

Also ist es legal ?

19 Abstimmungen
Abstimmungen
Ja 5
Nein 9
anderes : 5
Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (20)

  • 2
    Antwort von Kibaner Kibaner
    Abgestimmt für: Ja

    das ist doch deren garten, wenn es dich stört, dann rede doch mal mit deinen nachbarn!

  • 1
    Antwort von Holzhamster Holzhamster
    Abgestimmt für: anderes :

    In unserer Gemeinde ist das Abbrennen von Gartenabfällen streng verboten und wird mit 2000,-€ geahndet. Aber grillen darf er!

  • 1
    Antwort von uwe8888 uwe8888
    Abgestimmt für: Nein

    wende dich an die gemeinde mit dem Problem , es gibt klare Richtlinien, an die sich der Nachbar auch halten muß (Gott sei dank wohne ich im Outback)

  • 1
    Antwort von Lupus1960 Lupus1960
    Abgestimmt für: Nein

    Wenn es wirklich 3-4 mal in der Woche ist, dann ist es nicht gestattet.

  • 1
    Antwort von wallyherz wallyherz
    Abgestimmt für: Nein

    in unsere stadt ist es verboten im garten was zu verbrennen, musst du mal aufen amte nachfragen es gibt ja auch die kleinen feuerstellen die man sich im garten stellen kann die dann mit etwas holz befeuert wird, ob dieses erlaubt ist weiss ich nicht, geh aufen amt und frage höflich nach ob du das machen darft was deine nachbarn machen, wenn sie sagen das ist verboten dann kannst du immer noch bescheid sagen

  • 1
    Antwort von littletiger littletiger
    Abgestimmt für: anderes :

    Kann sein, daß das die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung regelt. Also solltest du dort nachfragen. Bei uns z.B. darf kein Feuer im Garten gemacht werden, d.h. keine Gartenabfälle verbrennen oder Lagerfeuer machen.
    Die einfachste Lösung wäre, du sprichts deine Nachbarn freundlich darauf an und bittest sie auf dich und deine Wohnung Rücksicht zu nehmen.

  • 1
    Antwort von kuntzkids kuntzkids
    Abgestimmt für: anderes :

    Bitte prüfe noch einmal nach, ob sie tatsächlich 3-4 x wöchentlich (?!) herumfackeln -- das wäre dann nämlich tatsächlich nicht statthaft.

    Ab und an sind Knäckerchen in entsprechend abgesicherter Umgebung (Feuerkorb, Feuergrube, Terrassenofen) aber erlaubt.

  • 1
    Antwort von Runnaway Runnaway
    Abgestimmt für: Nein

    Sicher weiß ich nicht aber wenn du dich belästigt fühlst kannst du dagegen vor gehen.

  • 1
    Antwort von Jakob77 Jakob77
    Abgestimmt für: Ja
  • 1
    Antwort von sabrinam1306 sabrinam1306
    Abgestimmt für: anderes :

    ich glaube nicht, man darf ja nicht die nachbarn belästigen

  • 1
    Antwort von romeo27 romeo27
    Abgestimmt für: Ja

    leider !

  • 1
    Antwort von wiesel15 wiesel15
    Abgestimmt für: Nein

    Feuer mach ist nie legal. Ruf doch einfach die Feuerwehr an ! wenn wieder feuer machen

    Kommentar von wallyherz wallyherzwallyherz

    aber bitte ananym

  • 1
    Antwort von cheezy cheezy
    Abgestimmt für: Ja
  • 1
    Antwort von belmondo belmondo
    Abgestimmt für: Nein

    ist nicht gestattet

  • 1
    Antwort von wernilein wernilein
    Abgestimmt für: Ja
  • 0
    Antwort von outdoor123 outdoor123
    Abgestimmt für: Nein

    Vielleicht findest du ja hier noch ein paar gute Hinweise:

    http://www.getting-outdoor.de/lagerfeuer-so-gehts-richtig/

  • 0
    Antwort von FFW112 FFW112
    Abgestimmt für: anderes :

    also wenn es in der vorgeschriebenen Zeit ist (in der man verbrennen darf) dann darf der Nachbar das. Außerhalb der vorgeschriebenen Zeit darf er das nicht, außer er hat eine Genehmigung.

  • 0
    Antwort von eliteDJ eliteDJ
    Abgestimmt für: Nein
  • 0
    Antwort von Malkia Malkia

    Das ist doch gar nicht erlaubt.

    Wenn Qualm konzentriert in die Wohn- oder Schlafräume dringt, stellt dies ein Verstoß gegen das Landesimmissionsschutzgesetz dar und kann den Störer ein Bußgeld einbringen. Ich würde mal diesbezüglich beim Ordnungsamt vorsprechen.

  • 0
    Antwort von MarcSu MarcSu
    Abgestimmt für: Nein

    Ist nicht erlaubt, siehe folgenden Link:

    http://recht.mein-schoener-garten.de/index.html?seite=content/200908/index.html

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.