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KV zahlt nur unregelmäßig

gefragt von julemijulemi am 11.07.2008 um 9:21 Uhr

Hallo! Was habe ich als Mutter, wenn der Kv meiner Tochter (10) den Unterhalt meiner Tochter unregelmäßig zahlt. Von letzten Monat z.B fehlen noch 50€. und diesen Monat habe ich noch garnichts gesehen. Ich scheue mich eigentlich zun JA zu gehen, weil dann ist Streß vorprogrammiert und da hebe ich absolut keine Lust drauf.


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Reply


anjanni
beantwortet von anjanni am 11. Juli 2008 09:26
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Hast Du einen Unterhaltstitel? Dann kannst Du pfänden.

Hast Du keinen? Dann hilft nur Klagen.

Den Ärger hast nicht Du gemacht, sondern der andere, der nicht regelmäßig zahlt. Also mußt Du Dich jetzt für Deine Tocher einsetzen.

Keinen Ärger zu wollen ist eine Sache - sich deshalb ausnutzen zu lassen eine andere.

Kommentar von Simple_avatar3smalljulemi am 11. Juli 2008 10:53

Du hast ja so recht. Dann muß ich wohl in den sauren Apfel beißen-Augen zu und durch!


bommel65
beantwortet von bommel65 am 11. Juli 2008 09:27
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Gehe zum Jugendamt und lasse alles über die laufen - also der Vater zahlt ans JA und die überweisen an dich.

Vorteile:

1.) Du musst dir nicht soviele Sorgen machen - wenn das Geld nicht rechtzeitig kommt, handelt das JA.

2.) Alle Schritte werden dokumentiert, damit kannst du später nachweisen, daß du dich gekümmert hast, der Vater aber nicht.

Anmerkung: Die Abkürzung KV ist missverständlich, da die Krankenversicherungen auchmit KV abgekürzt werden...

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 11. Juli 2008 09:32

Im Moment hilft das Jugendamt noch weiter - aber nur, wenn die Mutter nicht wieder verheiratet ist, und nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes. Bis zum Eintritt eines dieser Ereignisse sollte die Mutter sich darum kümmern (evtl. mit Hilfe des JA) einen Unterhaltstitel zu bekommen.

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 12. Juli 2008 13:04

Richtig, aber das geht aus der Frage nicht hervor.

Frauen, die vom "KV" sprechen waren oft nicht mit diesem verheiratet, sonst sprechen sie von ihrem "Ex", daher ging ich von ledig aus.

Wenn Alles über das Jugendamt läuft, bekommt sie zumindest Rechtsbeistand - die schreiben eben den Vater an und verklagen ihn notfalls (falls eine Beistandsschaft besteht).


anonym
beantwortet von motzki am 11. Juli 2008 09:57
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Was habe ich als Kindesvater, wenn ich meine 9, und 13j. Töchter nicht zu sehen bekomme, nicht den erforderlichen Umgang erhalte?
Ich zahle regelmäßig den Kindesunterhalt in Höhe von 254 und 343 Euro.
Kein Dank der Kindesmutter, dass der Kindesunterhalt ohne Murren, ohne zaghafte Verzögerung überwiesen wird.
Ich als Vater komme meine Verpflichtungen bei!!!! Nicht aber die Kindesmutter meiner Tochter!!!!

Kommentar von Simple_avatar3smalljulemi am 11. Juli 2008 10:51

Das ist natürlich tragisch. Die Kinder können nichts dafür.Deshalb handhabe ich es auch so, dass meine Tochter regelmäßig alle 2Wochen am Wochenende ihren Vater besuchen kann. Sie darf auch selber entscheiden, ob sie möchte oder nicht. Die Ferein über war sie die letzten 6 Jahre noch nie, denn das war dem Vater immer zuviel (sein Wortlaut). Tja, so verschieden können Väter sein!-und natürlich auch die Mütter!


General gertrude ll
beantwortet von General gertrude ll am 11. Juli 2008 09:24
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wenn ich richtig verstehe, dann zahlt der kindesvater immer weniger bzw inzwischen gar nicht mehr? das geld ist für dein kind...wieso setzt du dich nicht für sie ein? für mein kind würde ich jede stress-situation annehmen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 11. Juli 2008 09:24
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wenn du die Ämter nicht einschalten willst, dann kannst du nur den Kommunikationsversuch mit dem Vater versuchen und ihn auch eindringlich darauf hinweisen, dass du bei weiterer Nichtzahlung oder Zahlungsverzögerung rechtliche und amtliche Mittel einsetzen wirst, was ja bis zur Lohnpfändung gehen kann..




Kommentar von Simple_avatar3smalljulemi am 11. Juli 2008 09:31

Habe ich schon alles probiert. Ich glaube ich bin viel zu gutmütig, was dieses betrifft. Meine Tochter soll ja auch von alle dem nichts mitbekommen. Der KV sagt, er hätte ja auch seine feste Ausgaben (Abtrag fürs Haus,usw).Aber geht meine Tochter nicht vor?

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 11. Juli 2008 09:39

Unterhaöt hat eine der höchsten prioritäten..alles andere ist sein Privatkrempel und dann muss er sich halt dort einschränken..

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 11. Juli 2008 14:32

Die Tochter geht auf jeden Fall vor! Unterhaltszahlungen gehen auch im Pfändungsfall allen anderen Schulden vor. Schon daran kannst Du sehen, wie wichtig auch der Gesetzgeber den nimmt.

Er mußte doch keine Schulden für's Haus aufnehemn? Und für seine "normalen" festen Ausgaben hat er ja immerhin den Selbstbehalt!


bronkosfrau
beantwortet von bronkosfrau am 11. Juli 2008 09:30
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Kann bommel65 nur zustimmen, DH




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