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Kurzzeitkennzeichen, wie geht das

gefragt von kuemmelkuemmel am 04.01.2009 um 13:09 Uhr

Wie funktioniert das? Ich habe ein Auto ohne TÜV und AU abzuholen. Es ist Verkehrstüchtig und Fahrbereit. Nun möchte ich es zB. mit kurzzeitkennzeichen abholen. Wie mache ich das was sind die einzelnen Schritte? Vielen dank! lg

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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 4. Januar 2009 13:10
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Geh zum Straßenverkehrsamt und hole Dir Überführungskennzeichen.

Kommentar von 9fb1f50749b0857491bfc09041ffda37smallkuemmel am 4. Januar 2009 13:11

Muss ich weiter nichts machen? brauche ich dafür vorher die Papiere?

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 4. Januar 2009 13:11

Ja, die brauchst Du natürlich.

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 4. Januar 2009 13:12

Die Papiere für Auto brauchst Du nicht.

Kommentar von 9fb1f50749b0857491bfc09041ffda37smallkuemmel am 4. Januar 2009 13:14

Wie denn jetzt? Kann mir das mal jemand von A bis Z erklären? sternchenliebguck :) merci

Kommentar von 9fb1f50749b0857491bfc09041ffda37smallkuemmel am 4. Januar 2009 13:12

Und wenn der Wagen in Neuss steht was 40 km von mir entfernt ist? Kann ich das Kurzzeitkennzeichen auch in Neuss beantragen?

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 4. Januar 2009 13:14

Die Kennzeichen kannst Du bei jeder Zulassungsstelle holen und sind dann 5 Tage gültig.


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 4. Januar 2009 13:11
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Versicherungsbestätigung holen, Ausweis nehmen und zur Zulassungsstelle gehen. Geld nicht vergessen. ca. 15,- Euro Kennzeichen und ca. 11,- Euro Gebühr.


linguini
beantwortet von linguini am 4. Januar 2009 13:10
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zum strassenverkehrsamt gehen und ein kurzzeitkennzeichen beantragen, bezahlen und mitnehmen.

Kommentar von 9fb1f50749b0857491bfc09041ffda37smallkuemmel am 4. Januar 2009 13:11

Muss ich weiter nichts machen? brauche ich dafür vorher die Papiere?

Kommentar von 3d1a41702279cd721af011ea26a05511smalllinguini am 4. Januar 2009 13:13

nein, fahrgestellnummer usw trägst du erst ein, wenn du die papiere in der hand hast.

Kommentar von 9fb1f50749b0857491bfc09041ffda37smallkuemmel am 4. Januar 2009 13:15

Also einfach zum Amt, sagen ich brauche ein Nummernschild für ein Auto was ich heute abholen werde. Dann geben die mir das gegen Geld und brauchen nichts weiter als meinen Personalausweis? Und das Nummernschild ist dann 5 Tage Gültig? Darf ich damit dann auch ohne TÜV fahren oder nur bi nach Hause und zur Werkstatt?

Kommentar von 3d1a41702279cd721af011ea26a05511smalllinguini am 4. Januar 2009 13:18

genauso geht es, personalausweiss natürlich nicht vergessen. fahren darfst du damit eigentlich nur nach hause, zur werkstatt oder direkt zum tüv/strassenverkehrsamt.


lotta123
beantwortet von lotta123 am 4. Januar 2009 13:10
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Kanst du beim nächsten Autohhaus oder Händler holen.

Kommentar von 9fb1f50749b0857491bfc09041ffda37smallkuemmel am 4. Januar 2009 13:11

Muss ich weiter nichts machen? brauche ich dafür vorher die Papiere?

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 4. Januar 2009 13:11

Nein, dort bekommst Du das nur für deren Neufahrzeuge.

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 4. Januar 2009 13:13

Bei einem Händler bekommst Du keine Kennzeichen dafür.


MaiaLisa
beantwortet von MaiaLisa am 4. Januar 2009 13:14
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doppelkarke für kurzzeit kennzeichen bei ner versicherung holen.. zum landratsamt mit doppelkarte und ausweis gehen.. die stellen dir das kurzzeit kennzeichen für max 5 tage aus!! wenn du das fahzeug auf der gleichen versicherung anmeldest woher du die kurzzeit doppelkarte hast, verrechnen die dir die gebühren!!(anstatt doppelkarte bekommst n code))


anonym
beantwortet von primetime24 am 4. Januar 2009 13:13
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  1. Gehe zum Starßenverkehrsamt.
  2. Lasse dir ein Kennzeichen aushändigen
  3. Befestige es am Fahrzeug
  4. Fahre zum Staßenverkehrsamt
  5. Fahre zur Werkstatt, die TÜV, ASU und Anmeldung für dich regelt. Lasse dort auch das Kurzzeitkennzeichen zurück buchen

  6. Gute Fahrt!

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 4. Januar 2009 13:15

Kurzkennzeichen zurückbuchen ???????

Kommentar von 9fb1f50749b0857491bfc09041ffda37smallkuemmel am 4. Januar 2009 13:17

Hallo! Vielen dank für die ausführliche Erklärung. Was heisst denn zurückbuchen? Bekomme ich das Geld zurück? Darf ich mit dem kurzzeitkennzeichen mit dem Auto einfach so rumfahren, ohne TÜV oder nur bis zur Werkstatt? lg


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