kuemmel am 04.01.2009 um 13:09 Uhr
Wie funktioniert das? Ich habe ein Auto ohne TÜV und AU abzuholen. Es ist Verkehrstüchtig und Fahrbereit. Nun möchte ich es zB. mit kurzzeitkennzeichen abholen. Wie mache ich das was sind die einzelnen Schritte? Vielen dank! lg

Geh zum Straßenverkehrsamt und hole Dir Überführungskennzeichen.

Versicherungsbestätigung holen, Ausweis nehmen und zur Zulassungsstelle gehen. Geld nicht vergessen. ca. 15,- Euro Kennzeichen und ca. 11,- Euro Gebühr.

zum strassenverkehrsamt gehen und ein kurzzeitkennzeichen beantragen, bezahlen und mitnehmen.
kuemmel am 4. Januar 2009 13:11 Muss ich weiter nichts machen? brauche ich dafür vorher die Papiere?
linguini am 4. Januar 2009 13:13 nein, fahrgestellnummer usw trägst du erst ein, wenn du die papiere in der hand hast.
kuemmel am 4. Januar 2009 13:15 Also einfach zum Amt, sagen ich brauche ein Nummernschild für ein Auto was ich heute abholen werde. Dann geben die mir das gegen Geld und brauchen nichts weiter als meinen Personalausweis? Und das Nummernschild ist dann 5 Tage Gültig? Darf ich damit dann auch ohne TÜV fahren oder nur bi nach Hause und zur Werkstatt?
linguini am 4. Januar 2009 13:18 genauso geht es, personalausweiss natürlich nicht vergessen. fahren darfst du damit eigentlich nur nach hause, zur werkstatt oder direkt zum tüv/strassenverkehrsamt.

Kanst du beim nächsten Autohhaus oder Händler holen.
kuemmel am 4. Januar 2009 13:11 Muss ich weiter nichts machen? brauche ich dafür vorher die Papiere?
GerdaG am 4. Januar 2009 13:11 Nein, dort bekommst Du das nur für deren Neufahrzeuge.
jbinfo am 4. Januar 2009 13:13 Bei einem Händler bekommst Du keine Kennzeichen dafür.

doppelkarke für kurzzeit kennzeichen bei ner versicherung holen.. zum landratsamt mit doppelkarte und ausweis gehen.. die stellen dir das kurzzeit kennzeichen für max 5 tage aus!! wenn du das fahzeug auf der gleichen versicherung anmeldest woher du die kurzzeit doppelkarte hast, verrechnen die dir die gebühren!!(anstatt doppelkarte bekommst n code))
Fahre zur Werkstatt, die TÜV, ASU und Anmeldung für dich regelt. Lasse dort auch das Kurzzeitkennzeichen zurück buchen
Gute Fahrt!
jbinfo am 4. Januar 2009 13:15 Kurzkennzeichen zurückbuchen ???????
kuemmel am 4. Januar 2009 13:17 Hallo! Vielen dank für die ausführliche Erklärung. Was heisst denn zurückbuchen? Bekomme ich das Geld zurück? Darf ich mit dem kurzzeitkennzeichen mit dem Auto einfach so rumfahren, ohne TÜV oder nur bis zur Werkstatt? lg
Muss ich weiter nichts machen? brauche ich dafür vorher die Papiere?
Ja, die brauchst Du natürlich.
Die Papiere für Auto brauchst Du nicht.
Wie denn jetzt? Kann mir das mal jemand von A bis Z erklären? sternchenliebguck :) merci
Und wenn der Wagen in Neuss steht was 40 km von mir entfernt ist? Kann ich das Kurzzeitkennzeichen auch in Neuss beantragen?
Die Kennzeichen kannst Du bei jeder Zulassungsstelle holen und sind dann 5 Tage gültig.