Kurzzeitkennzeichen - begleitetes Fahren?

2 Antworten

Du hast eine Fahrerlaubnis unter Vorbehalt, dass auch eine begleitungsberechtigte Person mit dir im Fahrzeug sitzt. Dabei ist es unerheblich wie das Fahrzeug zugelassen ist, sofern dein zukünftiger Führerschein für diese Fahrzeugklasse die richtige Fahrerlaubnisklasse enthält.

Kurzum: Wenn's ein Auto ist, ja darfst du.

Danke für die schnelle und präzise Antwort!

Moin!

Meiner Meinung nach sollte das überhaupt keine Rolle spielen. Bei uns war es auch noch nicht all zu lange her, dass wir bei http://evbkurzzeitkennzeichen.de/ ein Kurzzeitkennzeichen online beantragt haben und damit ist auch meine kleine Schwester mit meiner Mutter gefahren. 

Sie wurden auch zweimal angehalten und es gab keinerlei Probleme dabei. 

Lieben Gruß