Moin
Ich habe dummerweise die abgelaufenen Kurzkennziechen von dem Opa meine Lebensgefährtin an mein abgemeldetes Auto gemacht. Das Auto stand an der Straße. Nun hat der besagte Herr Post bekommen um sie zu dem Sachverhalt zu äußern. Das Auto ist Mittlerweile beim Schrott. Ich habe im Internet schon ein paar dinge in sachen Kennzeichenmißbrauch gefunden. Kennt sich da einer aus? Was soll ich nun tun?
Danke für hilfreiche Antworten.
( ja ich weiß währe billiger gewesen das Auto ohne Kennzeichen stehen zu lassen.... )

was willst du nun noch grossartig machen ,da musst du nun durch. todesstrafe ist abgeschafft ,wird nicht so schlimm werden(Steuerhinterziehung,Ohne versicherungsschutz,,da kommt ein wenig zusammen . ist aber bezahlbar.

Da Dein Auto auf öffentlichen Straßenland gestanden hat, heißt das nicht nur Kennzeichenmißbrauch, sondern auch Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Kann teuer werden. Abwarten bis Post kommt und ggf. glaubhafte Zeugen benennen können, dass Du mit dem Auto nicht mehr gefahren bist, das nur abgestellt war. Dummheit schützt zwar vor Strafe nicht, aber da gibt's schon Unterschiede in der Bewertung.
abwarten und Strafe zahlen
Also ich meinte eher jetzt was soll er in diesen Bogen reinschreiben, damit er quasi "raus" ist? Das da ne Strafe kommt ist schon klar. Nur er sollte da nicht mit reingezogen werden.
jbinfo am 13. Februar 2009 16:54 Schreibt er einfach Deinen Namen rein und dann bekommst Du eine neue Anhörung.
Also ich meinte eher jetzt was soll er in diesen Bogen reinschreiben, damit er quasi "raus" ist? Das da ne Strafe kommt ist schon klar. Nur er sollte da nicht mit reingezogen werden.
gamasche am 13. Februar 2009 16:10 Dann übernimm' die Verantwortung dafür, soll er schreiben, dass Du die Kennzeichen, wie auch immer, ohne seine Zustimmung verwendet hast. Er davon keine Kenntnis bis zu diesem Schreiben hatte. Vielleicht lagen sie im Keller, oder in seiner Mülltonne, Du hast sie gefunden und mitgenommen.

Das sagt doch der gesunde Menschenverstand das man kein fremdes Kennzeichen an ein anderes auto machen kann außer in der Schweiz da ist es erlaubt.
Wechselkennzeichen kannst du auch in der Schweiz nur an eigenen Autos nutzen,bitte etwas mehr Sorgfalt bei den Antworten
steh für den murks ein, der alte mann kann ja wirklich nix für...