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Kurzkennzeichen vom Opa an abgemeldetes Auto

gefragt von Franzeck82 am 13.02.2009 um 15:53 Uhr

Moin

Ich habe dummerweise die abgelaufenen Kurzkennziechen von dem Opa meine Lebensgefährtin an mein abgemeldetes Auto gemacht. Das Auto stand an der Straße. Nun hat der besagte Herr Post bekommen um sie zu dem Sachverhalt zu äußern. Das Auto ist Mittlerweile beim Schrott. Ich habe im Internet schon ein paar dinge in sachen Kennzeichenmißbrauch gefunden. Kennt sich da einer aus? Was soll ich nun tun?

Danke für hilfreiche Antworten.

( ja ich weiß währe billiger gewesen das Auto ohne Kennzeichen stehen zu lassen.... )

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Recht x 35.049 Auto x 22.923 Kfz x 2.043

attaatta
beantwortet von attaatta am 13. Februar 2009 15:56
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was willst du nun noch grossartig machen ,da musst du nun durch. todesstrafe ist abgeschafft ,wird nicht so schlimm werden(Steuerhinterziehung,Ohne versicherungsschutz,,da kommt ein wenig zusammen . ist aber bezahlbar.


gamasche
beantwortet von gamasche am 13. Februar 2009 16:00
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Da Dein Auto auf öffentlichen Straßenland gestanden hat, heißt das nicht nur Kennzeichenmißbrauch, sondern auch Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Kann teuer werden. Abwarten bis Post kommt und ggf. glaubhafte Zeugen benennen können, dass Du mit dem Auto nicht mehr gefahren bist, das nur abgestellt war. Dummheit schützt zwar vor Strafe nicht, aber da gibt's schon Unterschiede in der Bewertung.


anonym
beantwortet von H2SO4 am 13. Februar 2009 15:54
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abwarten und Strafe zahlen

Kommentar von Franzeck82 am 13. Februar 2009 16:01

Also ich meinte eher jetzt was soll er in diesen Bogen reinschreiben, damit er quasi "raus" ist? Das da ne Strafe kommt ist schon klar. Nur er sollte da nicht mit reingezogen werden.

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 13. Februar 2009 16:54

Schreibt er einfach Deinen Namen rein und dann bekommst Du eine neue Anhörung.


anonym
beantwortet von Franzeck82 am 13. Februar 2009 16:01
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Also ich meinte eher jetzt was soll er in diesen Bogen reinschreiben, damit er quasi "raus" ist? Das da ne Strafe kommt ist schon klar. Nur er sollte da nicht mit reingezogen werden.

Kommentar von 4c7325ec5be0da9543e777e099387b13smallgamasche am 13. Februar 2009 16:10

Dann übernimm' die Verantwortung dafür, soll er schreiben, dass Du die Kennzeichen, wie auch immer, ohne seine Zustimmung verwendet hast. Er davon keine Kenntnis bis zu diesem Schreiben hatte. Vielleicht lagen sie im Keller, oder in seiner Mülltonne, Du hast sie gefunden und mitgenommen.


bafti14
beantwortet von bafti14 am 13. Februar 2009 15:57
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Das sagt doch der gesunde Menschenverstand das man kein fremdes Kennzeichen an ein anderes auto machen kann außer in der Schweiz da ist es erlaubt.

Kommentar von H2SO4 am 13. Februar 2009 15:59

Wechselkennzeichen kannst du auch in der Schweiz nur an eigenen Autos nutzen,bitte etwas mehr Sorgfalt bei den Antworten


anonym
beantwortet von armermieter am 13. Februar 2009 15:55
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steh für den murks ein, der alte mann kann ja wirklich nix für...


Wolli61
beantwortet von Wolli61 am 13. Februar 2009 15:55
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abwarten.


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