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Kurze Rechtsfrage bzgl. Versicherung im Strassenverkehr

gefragt von MikrofonMikrofon am 25.07.2009 um 20:28 Uhr

Angenommen, die Ehefrau fährt mit dem Auto ihres Mannes und verursacht einen Autounfall. Zahlt dann die Versicherung des Mannes den Schaden (Haftpflicht) oder kann es zu Komplikationen kommen, weil nicht er gefahren ist? Danke für eure Infos.

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Versicherung x 5.661 Unfall x 1.218 Strassenverkehr x 675

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anonym
beantwortet von joke0163 am 25. Juli 2009 20:30
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Hilfreichste Antwort

Ist sie auch im vertrag als zweiter fahrer erwähnt dann nein wenn es heißt sie sind allein fahrer dann könnte der versicherung sich weigern


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Lover1991
beantwortet von Lover1991 am 25. Juli 2009 20:29
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Wenn sie Verheiratet sind ist das Auto das Eigentum von beiden und somit zahlt seine Versicherung die übrigens dann automatisch auch ihre ist.

Kommentar von Simple_avatar2smallViadrus am 12. August 2009 10:58

Daumen hoch für so einen Müll? Seit wann gilt, dass Ehepaaren alles gemeinsam gehört???


anonym
beantwortet von Mausi2548 am 30. Juli 2009 06:14
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wenn er nicht als alleiniger Nutzer des Autos eingetragen ist, gibt es keine Probleme. Aber auch wenn nur der Mann eingetragen ist, darf sie in Ausnahmefällen fahren. Z.B. wenn er unterwegs durch Übelkeit usw. nicht mehr fahren kann.


anonym
beantwortet von althaus am 25. Juli 2009 20:40
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Meine Frau hatte auch schon mit meinem Auto ein Unfall. Habe sie auch nie als Fahrerin angegeben. War alles kein Problem. Versicherung hat gezahlt und ich wurde hochgestuft.


harryohnetoto
beantwortet von harryohnetoto am 25. Juli 2009 20:33
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Wenn die Ehefrau berechtigte Fahrerin ist, gibt es keine Probleme mit der KFZ-Versicherung, zumindest wenn die Rechtsfrage bei dem Unfall klar ist.


anonym
beantwortet von lady55 am 25. Juli 2009 20:30
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wenn er sich nicht als einzigen Fahrer angegeben hat, dann gibt es keine Probleme


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 25. Juli 2009 20:30
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hast du der versicherung angegeben, daß deine frau den wagen auch nutzt? wenn ja, kann nichts schiefgehen


mbmama
beantwortet von mbmama am 25. Juli 2009 20:29
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Wenn die Ehefrau als Fahrzeugfahrer mit angegeben ist - kein Problem.


anonym
beantwortet von rotius am 25. Juli 2009 20:29
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wenn eingetragen ist,dass nur er das auto fahren darf, dann gibts probleme ansonsten nicht


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