Wir wohnen jetzt im dritten Jahr in einer Mietwohnung. Wir haben bis heute keine Nebenkostenaberechnung bekommen. Was wäre wenn wir mal ausziehen und er sagt ich habe noch die Nebenkostenabrechnung von den letzen jahren von Ihnen. Muss ich die alle bezahlen oder nur die letzte Nebenkostabrechnung?

Der Vermieter muss Dir die NK-Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes zukommen lassen, wenn es danach passiert, hat er Pech gehabt, sieht sein Geld nicht und Du kannst die NK/BK von diesem Abrechnungszeitraum zurückverlangen.
Bsp.: Abrechnungszeitraum Mai 2006 - April 2007, dann müsstest Du die Rechnung spätestens am 30. April 2008 erhalten haben.

Die Nebenkostenabrechnung für 2008 und anteilig für das laufende Jahr sind anteilig nachzuzahlen oder zu erstatten. 2006 und 2007 wären verspätet und damit obsolete!

Eine Mietnebenkostenabrechnung muss bis spätestens 1 Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter sein!
Also jetzt könnt ihr nur noch die Abrechnung für 2008 bekommen. Spätestens bis zum 31.12.2009 müsst ihr die in Händen haben. (Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist.)
Nur wenn bei den Abrechnugen für euch ein Guthaben rauskommt, dann müsst ihr das auch später kriegen.
genau so ist es
Sukram71 am 13. Juli 2009 15:22 undwieso dann 0 x DH ??? :(
also ich glaube du kannst die nebenkosten zurückfordern. mach dich mal beim mieterschutz kundig

Ja beim Vermieter nachfragen es ist ja Dein Recht diese einzufordern. Und dann auch gut checken ob das auch alles stimmt. Bei den NK Abrechnungen wird auch mal gerne gemögelt

Den Vermieter kontaktieren und die NK Abrechnungen verlangen. Das ist Dein gutes Recht.
Fordere sie doch einfach beim Vermieter an!
Könnte ja auch ein Guthaben dabei sein...
DH.
Alles, was später kommt, kannst du getrost in die Tonne treten. Ist dann verjährt. :-)
Es sei denn, es kommen Guthaben für die Mieter raus!
Funki1969: Unsere Lady5 wollte bereits ausziehen. Daher gibt's da nichts mehr zu verrechnen.
Daher kann nach Auszug der Mieter die gesamten NK-Vorauszahlungen zurückfordern und behalten, wenn der Vermieter überhaupt keine Abrechnungen vorlegt. Legt er jedoch Abrechnungen vor, so müssen diese vom Mieter nur max. in Höhe der bereits geleisteten NK-Abschläge anerkannt werden. Diesen Teil hast Du in Deiner Antwort nicht erwähnt; ist aber sehr wichtig.
Für die letzte Abrechnungsperiode gilt natürlich der 12-Monatszeitraum, in dem er NK-Nachforderungen wirksam gestellt haben muß.
http://www.brunata-muenchen.de/eigentuemer/infothek/wichtige-urteile.html#anchor09
@sonnenlady: Eine NK-Nachforderung ist "ausgeschlossen", nicht "verjährt".
Die Rückforderung des NK-Guthabens ist aber nicht ausgeschlossen, sondern kann erfolgen.
Sollten Guthaben vorhanden sein, steht der Vermieter in der Pflicht, Dir diese mitzuteilen bzw. innerhalb von der Verjährungsfrist (hier: privat gg. geschäftlich = 4 Jahre) bei der nächsten NK/BK-Abrechnung zu verrechnen.
Sollten Guthaben vorhanden sein, steht der Vermieter in der Pflicht, Dir diese mitzuteilen bzw. innerhalb von der Verjährungsfrist (hier: privat gg. geschäftlich = 4 Jahre) bei der nächsten NK/BK-Abrechnung zu verrechnen.
hier bitte mal durchlesen:
http://www.anwalt-mietrecht.de/aktuelles/fristen-bei-nebenkostenabrechnungen.html
Am besten ihr zahlt keinen Cent mehr Vorauszahlungen, als im Mietvertrag vereinbart.