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Kurze Frage zum Thema Privatpatient

gefragt von waterfall am 13.10.2008 um 19:59 Uhr

Stimmt es, dass man als Privatpatient den Notarzt selber bezahlen muss, wenn man im Krankenhaus nicht stationär aufgenommen, sondern wieder nach Hause geschickt wird? Meine Freundin suchtenämlich mit ihrem Sohn, der in sehr schlechtem Zustand war, den Notarzt auf. Der jedoch schickte ihn wieder heim, weil er der Ansicht war, es handele sich um eine Magenverstimmung. Zwei Tage später war die Sache so kritisch, dass sie wieder zu einem Notdienst mit ihm ging, wo eine Lungenentzündung festgestellt und er sofort behalten wurde. Der erste Notarzt hatte also eine Fehldiagnose gestellt. Zahlt die Kasse diesen Aufwand dann nicht? Der Tenor der Kasse hört sich momentan ganz danach an, kennt jemand so einen Fall?

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anonym
beantwortet von Tigerkater am 15. Oktober 2008 12:06
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Als Privatpatient müssen Sie immer die Rechnung des Arztes bezahlen und dann die Rechnung an die Kasse weiterleiten. Die Krankenkasse muss Ihnen die Rechnung erstatten. Es kann von Ihnen nicht erwartet werden, dass Sie im Voraus eine Diagnose stellen oder gar die Schwere einer Erkrankung abschätzen können.Mehrfach erlebt !!!


anonym
beantwortet von wallenstein am 15. Oktober 2008 09:32
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Das wären recht eigenartige Vertragsbedingungen der Versicherung.

Auch der erste Arzt hat eine Leistung erbracht - dafür wird er eine Rechnung stellen, die der Privatpatient zu zahlen hat und an die PKV weiterreichen kann. Was hier mit "Tenor der Kasse" gemeint ist, kann ich nicht nachvollziehen.

Was den konkreten Fall anbelangt, würde ich übrigens sehr genau hinterfragen, ob es sich wirklich um eine Fehldiagnose handelte. Natürlich machen auch Ärzte mal Fehler, aber es ist durchaus möglich (und in der aktuellen Jahreszeit gar nicht so selten), dass ein Kind gleichzeitig einen Magen-Darm UND einen Bronchialinfekt hat. Will heissen - der Arzt kann mit der Diagnose "Magen" durchaus Recht gehabt haben, und eine Lungenentzündung kann sich innerhalb weniger Stunden fulminant entwickeln.

Bei den Privatkassen gilt übrigens zunehmend leider auch das, was ich bei gesetzlichen Kassen schon öfter kritisiert habe: Die Sachbearbeiter äussern sich häufig zu Dingen, von denen sie fachlich gar nix verstehen. Es geht da in erster Linie nur darum, sich erstmal aus der Leistungspflicht zu mogeln - der Patient wird sich schon wehren ...


anonym
beantwortet von tihawe am 13. Oktober 2008 20:08
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Sie bekommt natürlich die Rechnung, logisch. Sie soll sie ihrer Krankenversicherung einreichen und fertig.


anonym
beantwortet von Sarra72 am 13. Oktober 2008 20:05
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Ich mußte mit meinem Sohn 2 Mal zum Notarzt - Notfallaufnahme im KH und ohne stationäre Aufnahme. Als Privatpatient bekommt man zwar die Rechnung , gibt sie aber an die Krankenversicherung weiter. Direkte Abrechnung von Krankenhaus zu Krankenkasse erfolgt nur bei stationärer Aufnahme. Also schnell bei der Krankenkasse einreichen. ( Kopien immer gut wegheften!)


dock69
beantwortet von dock69 am 13. Oktober 2008 20:02
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Hab ich noch nie gehört - allerdings war ich selbst bisher nicht in einer Akutsituation.


Lilaa
beantwortet von Lilaa am 13. Oktober 2008 20:02
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Privatpatienten müssen immer in vorkasse treten,

was die privatekrankenkasse übernimmt kommt auf den jeweiligen vertrag an, den man dort abgeschlossen hat.

Kommentar von Sarra72 am 13. Oktober 2008 20:06

Das stimmt nicht. Stationäre Behandlungen werden direkt abgerechnet :-)

Kommentar von tihawe am 13. Oktober 2008 20:09

Wenn der Notarzt kommt ist das keine stationäre Behandlung.

Kommentar von Simple_avatar6smallLilaa am 13. Oktober 2008 20:11

stimmt. hatte aber nur die norarztfahrt im kopf und in diesem fall muss dort vorkasse geleistet werden

Kommentar von Tigerkater am 15. Oktober 2008 12:09

Ich habe bisher für jede stationäre Behandlung eine Rechnung vom Krankenhaus bekommen.


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