Also.... Angenommen es gibt ein Testament, dass besagt, dass 5 Personen zu gleichen Teilen das Geld einer verstorbenen erben, gleichzeitig ist aber bei verschiedenen Versicherungen und Konten immer eine Person als Begünstigte benannt. Was zählt dann, das Testament oder die Begünstigung der Versicherung?
am besten fragst du das einen Anwalt,es gibt nix komplexeres als das Erbrecht....
Oh das war einmal zu viel..... Wenn grad ein Mod da ist bitte löschen!
Versicherungen fallen nicht ins Erbe. Konten bei Banken hingegen schon.
Bei den Versicherungen zählt der angegebene Empfänger. Sparbücher werden durch alle Erbberechtigten geteilt.
das testament die begünstigte steht nur in den jeweiligen versicherungen ,weil das so verlangt wird ,falls durch einen unfall wer verstirbt ,an wen sie sich wenden sollen
Es zählt beides, aber jedes für sich. Bei Lebensversicherungen zählt der Begünstigte. Alles andere wird geteilt.

Es zählt das Testament. Das Geld wird zwar von der Versicherung an die benannte Person ausbezahlt.Diese muss es weiterverteilen. Wenn das Testament wirklich vorliegt, gibt es kein zurück. Notfalls wäre eine Anwalt sinnvoll, aber nur mit dem Testament. Habe einen ähnlichen Fall. Oma tot, hat für meinen Sohn ein Sparbuch angelegt, Komme nicht ran, da ich keinen Zugang zum Testament habe.

Es zählt zunächst das Testament, aber man kann durch Benennung eines(r) Begünstigten bei Versicherungsverträgen diese Leistung aus dem Nachlass heraus halten. Aber: das kann Einfluss auf Pflichtteilsansprüche haben.
Da müssen die jeweiligen Verträge und Kontovereinbarungen genau geprüft werden. Also sollte ein Anwalt konsultiert werden.