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Kurze Frage zum Erbrecht

gefragt von BeardedDragon am 04.11.2009 um 22:17 Uhr

Also.... Angenommen es gibt ein Testament, dass besagt, dass 5 Personen zu gleichen Teilen das Geld einer verstorbenen erben, gleichzeitig ist aber bei verschiedenen Versicherungen und Konten immer eine Person als Begünstigte benannt. Was zählt dann, das Testament oder die Begünstigung der Versicherung?


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anonym
beantwortet von doris11 am 4. November 2009 22:18
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am besten fragst du das einen Anwalt,es gibt nix komplexeres als das Erbrecht....


anonym
beantwortet von BeardedDragon am 4. November 2009 22:19
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Oh das war einmal zu viel..... Wenn grad ein Mod da ist bitte löschen!


knattertatter
beantwortet von knattertatter am 4. November 2009 22:19
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testament das ist der letzte Wille


ralphffm44
beantwortet von ralphffm44 am 4. November 2009 22:19
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Versicherungen fallen nicht ins Erbe. Konten bei Banken hingegen schon.


anonym
beantwortet von Sally2809 am 4. November 2009 22:19
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Bei den Versicherungen zählt der angegebene Empfänger. Sparbücher werden durch alle Erbberechtigten geteilt.


anonym
beantwortet von Lousyl am 4. November 2009 22:19
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das testament die begünstigte steht nur in den jeweiligen versicherungen ,weil das so verlangt wird ,falls durch einen unfall wer verstirbt ,an wen sie sich wenden sollen


anonym
beantwortet von Peter96 am 4. November 2009 22:21
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Es zählt beides, aber jedes für sich. Bei Lebensversicherungen zählt der Begünstigte. Alles andere wird geteilt.


mamo2402
beantwortet von mamo2402 am 4. November 2009 22:22
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Es zählt das Testament. Das Geld wird zwar von der Versicherung an die benannte Person ausbezahlt.Diese muss es weiterverteilen. Wenn das Testament wirklich vorliegt, gibt es kein zurück. Notfalls wäre eine Anwalt sinnvoll, aber nur mit dem Testament. Habe einen ähnlichen Fall. Oma tot, hat für meinen Sohn ein Sparbuch angelegt, Komme nicht ran, da ich keinen Zugang zum Testament habe.


CheSmittyVara
beantwortet von CheSmittyVara am 5. November 2009 09:35
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Es zählt zunächst das Testament, aber man kann durch Benennung eines(r) Begünstigten bei Versicherungsverträgen diese Leistung aus dem Nachlass heraus halten. Aber: das kann Einfluss auf Pflichtteilsansprüche haben.

Da müssen die jeweiligen Verträge und Kontovereinbarungen genau geprüft werden. Also sollte ein Anwalt konsultiert werden.


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