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Kurzarbeitstag absagen, wie kurzfristig möglich?

gefragt von howhigh am 22.07.2009 um 4:52 Uhr

Wie kurzfristig darf man einen Kurzarbeitstag absagen?

Wir hätten am Freitag kurzarbeit, doch wie es scheint wird der Kurzarbeitstag am Freitag zurückgenommen. Aber das wird erst heute am Mittwoch nachmittag entschieden. Ist dies zulässig?

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Kurzarbeit x 307

RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 22. Juli 2009 08:32
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Die Kurzarbeit kann jederzeit, auch einen Tag zuvor zurückgenommen werden, da dadurch ja keine besondere oder außergewöhnliche Situation, sondern nur der Normalzustand hergestellt wird! Allerdings muss man dann von der Firma her aufpassen, ob man die erforderlichen Quoten noch einhält, sonst verliert man die Ansprüche gegenüber dem AA für die gesamte Abrechnungsperiode!


anonym
beantwortet von Christian1201 am 22. Juli 2009 05:38
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Wenn Du einen laufenden Vertrag hast, dann sind die darin enthaltenen Bedingungen maßgeblich. Die angekündigte Kurzarbeit ist ja eben nur eine Änderung des bestehenden Vertrages, aus welchen Gründen auch immer. Sollten diese Gründe weggefallen sein, dann ist immer der ursprüngliche Vertragsinhalt zu erfüllen. Und das natürlich auch von Dir. Somit: musst Du wohl voll arbeiten gehen.

Sicherheitshalber beim Betriebsrat oder Gewerkschaft nachfragen, aber sollte so sein.



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