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Kurzarbeitergeld:Wieviel % erhält eine Firma von der Agentur für Arbeit, an SV-Beiträgen erstattet?

gefragt von mejanus am 10.02.2009 um 7:47 Uhr

Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen. In unserer Firma wird über Kurzarbeit nachgedacht, wir sind bei der Vorbereitung über das Konjunkturpaket II gestolpert. Bisher war es ja so, dass eine Firma die SV-Kosten weiter im vollen Umfang tragen musste und 20% zuückerstattet bekam. Soweit ist das klar. Aber laut Konjunkturpaket II, soll das wohl auf 50% gesteigert werden, bzw. voll durchs Amt übernommen werden, wenn die Mitarbeiter an einer Weiterbildung teilnehmen. Ist das schon so? Wo kann man das nachlesen, so dass man das "schwarz auf weiß" hat? Danke für eure Antworten.


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wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 10. Februar 2009 07:50
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Kommentar von mejanus am 10. Februar 2009 07:59

Das war jetzt net sonderlich hilfreich, probiers mal mit dem Link, es wird erstaunen, dass GOOGLE auch nicht alles weiß.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 10. Februar 2009 07:58
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hier ist die Arbeitgeberseite für KUG bei der Arbeitsagentur. man kann sich eine ausführliche Broschüre laden:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26408/zentraler-Content/A06-Schaffung/A062-Besch...

Kommentar von mejanus am 10. Februar 2009 08:07

Danke, da hab ich auch schon nachgesehen, ist zwar bei weitem näher dran wie bei erster Antwort. Sagt aber nur das aus was ich eh schon weiß bzw. vorliegen habe.


flodur
beantwortet von flodur am 11. Februar 2009 09:18
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Hallo,

ich würde mich mit folgender Seite mal genauer auseinandersetzen: http://www.lohn-info.de/kurzarbeitergeld.html

Hoffe das hilft!


anonym
beantwortet von Conny67 am 24. März 2009 09:48
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In 2009 und 2010 übernimmt die Agentur für Arbeit die Hälfte der Arbeitnehmer-SV-Beiträge. Bei einer Weiterbildung in der Kurzarbeit übernimmt sie die volle Höhe. Nachlesen: Hier und Unterseiten von: http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/kurzarbeitergeld/berechnungs...


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