Hallo in die Runde, seid Mai haben wir Kurzarbeit (32 h/Woche) Das Zeitmodell sieht vor, wöchentlich 9 - 18 Uhr zu arbeiten und Freitag ist als Ausgleich frei. Arbeitgeber sagt, dass bei Feiertag in dieser Woche an dem freien Freitag 1,6 h gearbeitet werden müssten. Versteh ich nicht. Welche Zeitrechnung liegt dem zugrunde? Ich dachte, das läuft wie bei einer normalen 40h-Woche. gesetzl. Feiertag = "Arbeitstag"? Bei 40 h arbeite ich doch auch nichts nach. Und wo kommen 1,6 Stunden her? Danke für eine Antwort
Hatte selber KA: Wenn Du von vornherein mit Deinem Chef festgelegt hast, welcher Tag in der Woche frei ist, kann da eigentlich nicht dran gerüttelt werde. Ich hatte Mo. und Fr. frei, wenn an diesen Tagen halt ein Feierta war (siehe Ostern), dann ist mir trotzdem der Feiertag komplett als normaler Arbeitstag bezahlt worden. Ich brauchte nichts nacharbeiten. Bist Du vielleicht in irgendeiner Gewrkschaft? Dann mach Dich da schlau... Viel Glück!
Falls Ihr einen Betriebsrat habt, würde ich dich raten ihn aufzusuchen. Alternativ die Personalabteilung besuchen und nach der Berechnungsgrundlage fragen. Es steht nirgendswo in den Gesetzen über Kurzarbeit, dass Feiertagsstunden zu ersetzen sind. Eine weitere Alternative wäre das Arbeitsamt aufzusuchen. Es gibt dort Spezialisten für Kurzarbeit, die alle Fragen beantworten können.
Hi Sanbrasil, kein Betriebsrat und Perso sieht irgendwie sebst noch nicht durch. Wir kriegen immer wieder neue Aussagen, auch zu Urlaub etc. Daher meine Verwirrung. Aber der Tipp mit dem AA ist gut, da werd ich mich wohl mal melden. Danke

Für Feiertage, an denen ja bereits in der Regel eine Beschäftigung vom Gesetz her (§ 9 Abs. 1 ArbZG) nicht zulässig ist, dürfen dem AN keine Minusstunden anfallen. Dies würde § 2 Abs. 1 EFZG widersprechen. Danach steht dem AN für die Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausgefallen ist, der Lohn zu, der ohne den Arbeitsausfall aufgrund Feiertag hätte gezahlt werden müssen. Würden für den Feiertag Minusstunden berücksichtigt, würde der AG sich ja gerade um diese Lohnfortzahlung drücken. Das würde auch auf KA zutreffen.
Die Tage der Kurza. werden mit dem Arbeitzamt und Geschäftsleitung (auch mit Betriebsrat falls vorhanden) vereinbart und festgelegt,dann ist es wie bei dir das der Freitag als ausgleich frei ist.Wenn da ein Feiertag in der Woche ist so wie jetzt der Donnerstag da hast du ein schönes langes Wochenende denn der Feiertag muss auch als solches bezahlt werden und darf nicht als Kurzarbeit gerechnet werden.Das kannst du aber auch unter "Kurzarbeit.de" nachschauen,da stehen die ganzen Gesetze für KA. drin

''Welche Zeitrechnung liegt dem zugrunde?''
32/5 = 6,4
9*3 = 27 (MO-MI jeweils 9 - 18 Uhr)
4*6,4 = 25,6
... wäre aber nur ne Differenz von 1,4 h grübel
Hallo bitmap, so weit so gut. Die Zeitrechnung an sich war mir klar, ich komm nur mit diesem Feiertag nächste Woche nicht klar, warum da Zeit aufläuft.Hätt vielleicht erwähnen sollen, dass in 9-18 Uhr Mittagspause drin ist. Sind also "nur" 8 h. Trotzdem Danke
Hallo Nutellakind, Danke für die Antwort. Was war denn, wenn der Feiertag auf einen anderen Wochentag fiel? Wie z. B in der nächsten Woche der Donnerstag? Ich müsste bis Mittwoch voll arbeiten, Do. Feiertag und eigentlich Freitag dann frei! Dadurch fallen dann angeblich diese ominösen 1,6 h an grrr
ut mir echt leid, aber ich versteh diese Rechnung nicht, vllt klärt sich das ja bei einer aufgeschlüsselten Abrechnung auf? Viel Glück und Kopf hoch. Falls es nicht anders geht, ich würd die Stunden machen, dadurch stehst Du nicht im schlechtesten Licht.... andererseits könnte Dein Chef auch denken, er kann mit Dir alles machen... Schwierig...