Ich muss leider Kurzarbeit machen. Folgende Daten sind gegeben:
Normale Arbeitswoche ohne Kurzarbeit war: 40 Stunden - pro Tag 8 Stunden
Kurzarbeit bedeutet bei mir: 70% arbeiten - also 28 Stunden pro Woche
Wie ist es, wenn Feiertage oder 1 Feiertag dabei sind?
Bei 1 Feiertag muss ich 20 Stunden in dieser Woche arbeiten,
bei 2 Feiertag (theoretisch) nur 12 Stunden in dieser Woche arbeiten - ist das so richtig gerechnet?
Urlaubsanspruch habe ich voll und kann mir die Stunden innerhalb eines Monates einteilen wie ich möchte:
Kann ich dann wie folgt frei machen:
1 Woche = 5 Tage frei durch:
2 Tage Urlaub schreiben und für die restl. 3 Tage ( = 24 Stunden bei Vollzeit) muss ich dann 24 abzgl 30% - ca. 17 Stunden "minus" machen und diese an anderen Tagen herausarbeiten?!!?
Ist das alles so i.O. - richtig gedacht?

Also: Die Kurzarbeit muss man immer über einen abgegrenzten Zeitraum betrachten. Z.B. den Abrechnungszeitraum Monat. Der Urlaubsanspruch bleibt von Kurzarbeit unberührt. Man kann Kurzarbeit an Urlaub knüpfen, sie darf aber i.d.R. nicht davon eingeschlossen sein (Urlaub-Kurz-Urlaub). Für die Kurzarbeitstage eines Mitarbeiters muss vorab ein Plan erstellt werden. Die Planung erfolgt normal in ganzen Tagen, bzw. vollen Schichten. Während der Kurzarbeit ist es nicht zulässig, vorzuarbeiten und die Zeiten dann abzubummeln, bzw. umgekehrt! Was auch logisch ist, denn wenn man so viel Arbeit hat, dass man vorarbeiten kann, kann man bei besserer Verteilung die Kurzarbeit ja vermeiden!
Feiertage sind in die Kurzarbeitsrechnung dann einzubeziehen, wenn es Sollarbeitstage sind.
Bei Deinem Beispiel erscheint es sinnvoll, die Kurzarbeit auf einen Tag in der Woche und in der nächsten Woche zwei Tage zu verteilen. Und das in diesem Wechsel. Den Rest kannst Du dann mit Urlaubstagen auffüllen, bzw. auch die Kurzarbeitstage von zwei, drei Wochen zusammenlegen. Das richtet sich aber an den Erfordernissen in deiner Firma.