Hallo, ich habe seit Juni 2009 einen Nebenjob. Ich selbst arbeite in meiner Firma seit August 2009 kurz. In meiner Firma gibt es aber in manchen Abteilungen schon seit März 2009 Kurzarbeit. Wie wird das ganze jetzt geregelt, werden meine Einkünfte aus meinem Nebenjob jetzt auch mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet oder nicht??
Besten Dank
Also die erste telefonische Aussage der Agentur für ARbeit vor einigen Wochen war, dass wenn ich vor Beginn meiner Kurzarbeit einen Nebenberuf ausüben würde, ich diesen Lohn nicht versteuern müsste. Heute erhielt ich allerdings einen Anruf der Agentur für Arbeit das nun mein Nebeneinkommen doch mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet wird, da ja meine Firma selbt schon seit März 2009 in Kurzarbeit ist und es keine Rolle spielen würde, wann ich in Kurzarbeit getreten wäre?!

Maßgeblich ist das gesamte Jahreseinkommen aus nichtselbsständiger Arbeit. Das wird mit dem Kurzarbeitergeld in die Progression einbezogen!