Hat jemand schon berechnet wie hoch die Nachzahlung wäre bei Kurzarbeit? Bei uns wurde die Berechnung erstellt mit erschreckenden Ergebnissen, natürlich nicht auf dem Punkt genau, aber die Kalkulationen zeigen auf, dass egal ob jemand ledig oder verheiratet ist, 50% oder 80% Kurzarbeit hat, wird er zwischen ca. € 700-1.000,- !!! (Grundlage: 10 Monate Kurzarbeit) nachzahlen müssen ans Finanzamt, falls kein Gesetz über Steuerentlassung bis Ende des Jahres neu entschieden wird. Ansonsten wären wir als Arbeitnehmer doppelt bestrafft... Kennt jemand eine Gewerkschaft oder Politiker, die sich in diese Richtung einsetzen könnten?
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kann mir nicht vorstellen, daß das stimmt, bei kurzarbeit verdienst du ja weniger, also müßtest du am jahresende sogar steuern zurückbekommen beim jahresausgleich.

Ja, die Gewerkschaft besser gesagt verdi. (in google) leicht zu finden.
Wenn auch Sie diese Petition unterstützen wollen können Sie das machen in dem Sie auf die Seite des Deutschen Bundestages https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=list3 gehen, sich dort registrieren um dann diese Petition mitzuzeichnen
Ganz links oben auf Bundestag klicken...
Siam1 am 16. Mai 2009 11:32 Und weil keiner das Amtsdeutsch versteht>>
Sie haben allerdings die Möglichkeit, sich an die Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder an das örtlich zuständige Finanzamt zu wenden http://tinyurl.com/p5fvy3
http://www.abendblatt.de/wirtschaft/karriere/article993479/Steuernachzahlung.html
ich kann aber nicht glauben,dass das soviel ist, woher hast Du diese Zahlen?
Siam1 am 16. Mai 2009 11:47 http://www.jungewelt.de/2009/05-13/007.php hier ist es etwas anschaulicher erklärt
Die Zahlen die von mir genannt wurden sind von einem Bilanzbuchhalter nach der Grundlage der aktuellen Steuerrechte 2008 (Elster) berechnet worden.
Gibt es eine Petition schon in diese Richtung? Ich konnte sie nicht finden.
Siam1 am 18. Mai 2009 05:54 das weiss ich ehrlich gesagt nicht, auf die Schnelle habe ich auch nichts gefunden, siehe > abgeschlossene Petitionen, aber ich habe dir den Link auch deshalb mitgeschickt, weil hier dort die Öffentlichkeitsarbeit des Bundestag vorgestellt wird. Man braucht sich nur registrieren, und kann dann diejeweilige Petition unterschreiben/befürworten. Das ist das Mindeste, das wir Bürger tun können oder auch die Gewerkschaft unterstützen, auch wenn nicht jeder was von diesem Verein hält, (zumindest wird man dort gut beraten, nicht nur im Falle bei Streitigkeiten zwischen A.geber- und nehmer sondern Du bekämst auch zu solchen Fragen, die Du hier gestellt hast Antwort.
Siam1 am 21. Mai 2009 12:13 http://www.vnr.de/b2b/kurzarbeit-und-kurzarbeitergeld/archiv/>> hier sind die aktuellsten Beiträge rund um Kurzarbeit und alle Infos. >>geh auf >Die wichtigsten Punkte für Arbeitnehmer zum Thema Kurzarbeit
Kurzarbeitergeld nicht steuerpflichtig
Der sogenannte Progressionsvorbehalt sorgt jedoch dafür, dass das steuerpflichtige Einkommen mit einem höheren Steuersatz belegt wird. Das bedeutet: Wer in einem Kalenderjahr einzig und allein KuG bezieht, muss davon keine Steuern abführen. Wenn allerdings andere Einkünfte (auch des Ehepartners) dazukommen, werden meist nachträglich Steuern fällig.
http://www.steuertipps.de/?softlinkID=13414&softCache=true&cfid=9399031&cftoken=88332922
ja, versteh ich auch nicht.