Gelten in Bezug auf die gekürzte Stundenzahl für Teilzeitbeschäftigte die gleichen Bedingungen wie für Vollzeitbeschäftigte?
Bsp:: Die Vollzeitbeschäftigten arbeiten während der Kurzarbeitsdauer pro Woche nur 30 Stunden statt der üblichen 40.
Würde einem Teilzeitangestellten mit bisher 30 Wochenstunden die Stundenzahl dann während der Kurzarbeit auch entsprechend - wie bei den Vollzeitbeschäftigten - um 1/4 gekürzt oder kann der Arbeitnehmer hier ganz individuell entscheiden?
Habe die Antwort inzwischen selbst gefunden. Falls sie jemanden interessieren sollte:
Frage:Müssen die Beschäftigten in einem Unternehmen ihre Arbeitszeit um jeweils den gleichen Prozentsatz reduzieren?
Antwort der Arbeitsagentur: Die Arbeitszeit muss nicht für alle Beschäftigten gleichermaßen reduziert werden. Wichtig ist, dass für alle betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Reduzierung der Arbeitszeit, also die Kurzarbeit, auf der Grundlage von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder einzelvertraglicher Regelungen wirksam vereinbart wird.