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Kursgewinn?

Frage von NC101 NC101

Also ich brauche eine Definition von Kursgewinn.

Ist der Kursgewinn die Wertsteigerung der Aktie während des Zeitraums in der ich sie besitze oder ist der Kursgewinn der Veräußerungsgewinn der Aktie (also der Unterschied zwischen "Einkaufspreis" und "Verkaufspreis")?

dann wie war der Kursgewinn vor der Abgeltungssteuer zu versteuern?

Freundliche Grüße aus München

Max Meyer

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von Reanne Reanne

    Kursgewinn ist die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspeis. Die Versteuerung war unterschiedlich, keine Steuer, wenn die Aktie länger als 1 Jahr im Bestand war,wenn vorher veräußert wurde, nannte man das Spekulationssteuer, ich gflasube 30 % plus Soli und KiSt.

    Kommentar von NC101 NC101NC101

    bist du dir sicher das es nicht 25% waren?

    Kommentar von Reanne ReanneReanne

    sorry, habe nachgesehen, 25%.

    Kommentar von Detlef32 Detlef32Detlef32

    Der Spekulationsgewinn wurde mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Also war alles zwischen 0 und Spitzensteuersatz möglich.

    Kommentar von Reanne ReanneReanne

    Dazu muss ich Dir mitteilen, dass ich alle einbehaltenen Steuern zurückbekomme, weil sich meine außergewöhnlichen Belastungen immer auf sehr hohem Niveau bewegen. Auch sonst habe ich allerlei abzusetzen (80 % Schwerbesch., reichlich Spenden, Altersentlastungsbetrag usw.,ob3wohl ich auch noch die Anlage N ausfüllen muß wegen Werksrente, die ja voll versteuert wird.Für meine Rente bleibt es immer bei 50 %, ich erfahre keine Steigerung.

  • 1
    Antwort von firstguardian firstguardian

    Kursgewinn ist die positive Steigerung des Aktienkurses während man die Aktie hält. Verhökerst Du das Papier wenn der Kurs gestiegen ist, realisierst du den Gewinn und bist das Papier wieder los.

    Kommentar von NC101 NC101NC101

    und wenn ich´s verhöckrt hab dann is der Gewinn erst Abgeltungssteuerpflichtig oder?

    und früher konnt ich 1 Jahr warten dann war er Einkommensteuerfrei oder?

    Kommentar von Reanne ReanneReanne

    ja, so ist das richtig. Früher hieß das Kapitalertragssteuer.

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    Hier wird Spekulationsgewinn erzielt, der im Jahre der Erzielung dem steuerpflichtigen Einkommen zuzuschlagen ist und dadurch die steuerliche Belastung bis zu 43 Prozent hochtreiben kann. Deshalb wollen Gewinnmitnahmen wohl überlegt sein!

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