DaSu81 am 08.10.2008 um 12:28 Uhr
Kann mir jemand sagen, wer für den "Geldeingang" während der Kur/ReHa-Zeit bei einer selbstständigen Person sorgt? Die Kur oder ReHa: das ist klar... muss bei der KK beantragt werden und wird dann (hoffentlich) von dieser übernommen. Aber wie sieht das aus: Geldeingang geschieht ja i.d.R. durch arbeiten...und in der Kur/ReHa arbeiten geht ja nicht; und ist ja wohl auch ziemlich kontraindiziert für den Gesundungsprozess; aber woher soll dann das Geld kommen? Weiß da jemand was drüber? Habe schon bei der KK nachgefragt. die konnten mir nicht wirklich behilflich sein...! Wenn das jemand von euch weiß: ich wäre da sehr dankbar!

Ich vermute mal, da muss er dann selbst für aufkommen, evtl. vorab ein Polster schaffen.
dein Private krankenversicherung, wenn Du die richtige gewählt hat und sie Dir nach einem Monat oder 6 wochen oder schon nach dem ersten tag den verdienstausfall zahlt
DaSu81 am 8. Oktober 2008 12:36 Es geht nicht um mich... und die Person, um die es geht, hat ziemliche finanzielle Probleme... und das geht sowohl auf den Körper als auch an die Psyche. Und eine Kur/ReHa wäre dringen notwendig... aber ohne Geldeingang gehts ja auch ned! Danke für deine Antwort!
malli am 8. Oktober 2008 12:38 die private krankenversicherung bezahlt kein krankentagegeld bei kuren ect. das muss sie sich selber ansparen oder sie muss schauen das jemand das geschäft so weiterführt das es noch gewinn abwirft!
hier werden mal wieder 2 Dinge durcheinander geworfen
Kur ist Kur Reha ist Rehabilitation
Reha wird gewährt nach schweren Erkrankungen und steht nach Sozialversicherungsgesetz zu. Zumindest den Menschen, die in die Sozialversicherung einzahlen.
KUREN haben mal die Krankenkassen gezahlt - die gesetzlichen. Privat muß man sich für Kuren extra versichern. Und Krankentagegeld hat mit Kur gar nichts zu tun.
Rehamaßnahmen muß die private Krankenkasse auch nicht bezahlen. Man kann vorher nachfragen, ob es evtl. einen Zuschuss gibt, ist aber nur auf freiwilliger Basis der gesetzlichen Krankenkasse möglich.
Gabriele

Ich weiß es nicht genau. Du hast richtig erwähnt das man eine Kur über die KK genehmigen muss, wenn die KK diese Kur genehmigt, sagen wir mal sechs Wochen, dann sollten die Ärzte ihre finanzellen Forderungen an die KK stellen und die KK, die diese Kur ja genehmigt hatte, müsste die Rechnungen die von der Kurmaßnahme eingehen bezahlen. Aber um es genau zu wissen, frage doch einfach Deine KK, die geben Dir bereitwillig Auskünfte. Besser noch,die KK ist laut SGB XI § 7 verpflichtet Dich zu beraten. Schönen Kuraufenthalt.
DaSu81 am 8. Oktober 2008 12:46 Danke für deine Antwort. Aber ich hab ja auch schon in der Frage geschrieben, dass die KK mir nicht helfen konnte. Besagte Person sollte sich da mal besser selber melden (sagten die)... aber ich will eigentlich etwas in der Hand haben um sie zu der Kur/ReHa zu "überreden"... also nicht überreden... ihr wisst schon wie ich's meine! Weil ihre Einwäde wären eben die besagten Ausfälle... und damit ich da was in der Hand habe...aber so!?! Danke!
mikael am 8. Oktober 2008 13:01 Ich vermute es geht der KK um den Datenschutz den dann keiner einhält, deswegen arbeitet Fragen aus und lasse den Bekannten Fragen. Es gibt im SGB auch einen § der aussagt, bei einer Kur geht es nicht nur um die Verbesserung erlernter Fähigkeiten sonder auch das, dass was der Patient erlernt hat erhalten bleibt. Es geht hier bei um die Lebensqualität eines Menschen. Wenn ich mehr über das Krankheitsbikd von Deinem Bekannten wüsste, villt könnte ich Dir Argumente liefern.

Wenn Du einen Tarif gewählt hast, der für Verdienstausfall nicht aufkommt, dann hast Du Pech gehabt.
Als ich noch selbständig war, sparte ich so viel zur Seite, dass ich locker 3-4 Monate ohne Einkünfte überbrücken konnte.
DaSu81 am 8. Oktober 2008 12:43 Hm... wäre schön gewesen...und eigentlich auch dringend notwendig! Das mit dem Überbrücken wird wohl bei besagter Person nicht klappen: finanzieller Engpass. Danke trotzdem für deine Antwort!
Tja, das geht halt für Selbstständige nicht, wenn sie es sich nicht leisten können, mal 4 Wochen nichts zu verdienen. Eine Verdienstausfallversicherung (gibt es als Kombi bei vielen privaten Krankenversicherungen) zahlt in aller Regel erst ab der 4. oder 5. Woche der Arbeitsunfähigkeit - und ob ReHa-Kuren zu den Ausfallgründen zählen, hängt vermutlich von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. In jedem Fall sind sie teuer.
DaSu81 am 8. Oktober 2008 12:42 ...sch...dann fällt es wohl flach! Aber trotzdem Danke!
... bei finanziellem Engpass eher schwierig; danke trotzdem!
;-)
genau so ist das!