erhält ein an Krebs erkrankter Altersrentner nach der Op und Anschlußheilbehandlung im darauffolgenden Jahr nochmals eine Kur ?

Nicht automatisch. Das sollte er mit seinem Arzt besprechen.
Ja, es ist eine zweite Nachsorgekur vorgesehen, die auch von der Rentenversicherung bezahlt wird.
Weitere Informationen findest du hier: http://kuerzer.de/kuo2vZE8G

kommt auf die krankenkasse an.
die meisten genehmigen nur die reha nach der op.
eine kur soll u.a. dazu dienen die arbeitskraft wieder herzustellen oder zu erhalten, was ja bei einem rentner nicht erforderlich ist.
Für Krebsnachsorgekuren ist die Rentenversicherung zuständig. Ich finde es unfair, jemandem so die Hoffnung auf eine weitere Reha zu nehmen. Und den anderen Zusatz finde ich noch schlimmer. Als ob Rentner nach einer Krebserkrankung nicht wieder fit werden dürften.
Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 3. April 2008 20:24 tut mir leid, wenn du das in deinen falschen hals bekommen hast.
meiner mutter wurde letztes jahr geanu mit dieser begründung eine kur abgelehnt.
sorry, aber das ist keine erfindung von mir!
Es gibt Unterschiede zwischen "normalen" Erkrankungen und Krebs.
Kuren gibt es bei Rentnern sonst nur noch über die Krankenkasse.
Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 3. April 2008 20:34 da bin ich aber froh, dass meine mutter mit ihrer 2.neuen niere nur eine "normale" erkrankung hat...sarkastisch der ausdruck!
Wie würdest du es denn beschreiben?
Nicht-Krebs-Erkrankung? Ich hoffe, sie hat dann eine Reha bei der Krankenkasse beantragt.
Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 3. April 2008 21:28 es ist eben eine "andere" erkrankung und da gibt es eben auch immer nur eine anschluss-reha. genau so wie bei der herzoperationen. andere kuren gibt es nicht, aus genanntem grund.
daher wusste ich das auch nicht anders, hatte nix damit zu tun, anderen die hoffnung nehmen zu wollen. schon die idee finde ich abartig.
Hier steht, wann die Krankenversicherung Rehabilitationen bezahlt. Manchmal muss man durch einen Widerspruch nachhelfen.
Die Gesetzliche Krankenversicherung finanziert Rehabilitationsleistungen, um Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen oder ihre Verschlimmerung zu verhüten (§ 11 Abs. 2 SGB V).
Sie ist oftmals Ansprechpartner, wenn kein anderer Leistungsträger vorrangig zuständig ist oder wenn Vorsorgeleistungen notwendig sind, z. B. um einer drohenden Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorzubeugen.
Die Gesetzliche Krankenversicherung ist vor allem für Kinder und Jugendliche, nicht berufstätige Erwachsene und Rentner der zuständige Leistungsträger.
Darüber hinaus können die Gesetzliche Unfallversicherung, die Kriegsopferfürsorge, die Kinder- und Jugendhilfe oder die Sozialhilfe Leistungsträger sein. Ohne Leistungszuordnung enthält auch das Pflegeversicherungsgesetz den Grundsatz: Rehabilitation geht vor Pflege.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rehabilitation#Krankenversicherung
diese Antwort ist ein Schlag ins Gesicht für alle Rentner. Ich dachte Rehamaßnahmen und Kuren sollen auch für die Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität sorgen ??? Haben Rentner keinen Anspruch darauf
Entschuldigung- mein Kommentar ist auf diese Antwort falsch. Leider in der falschen Spalte gelandet. Diese Antwort von- nicht die schon wieder - ist im Gegenteil, sehr hilfreich . danke dafür
... stimmt, einen Antrag muss man schon noch stellen.