Kürzung Witwenrente bei Mieteinnahme?

6 Antworten

Nein, zumindest bei meiner Mutter gab es da keine Kürzung. Rente ist keine Sozialleistung, daher wird da auch nichts verrechnet...

Korrektur: Für eine Erwerbsunfähigkeitsrente wäre eine Kürzung wohl möglich, wie anitari ganz richtig schreibt...

Mit "normale Rente" ist sicher eine Erwerbsunfähigkeitsrente gemeint nehme ich mal an. Hier wird sowohl die Witwenrente als die Mieteinnahme als Einkommen angerechnet. Übersteigt das das anrechenbare Einkommen einen bestimmten Betrag (den ich jetzt nicht weiß) wird die EU-Rente gemindert/-kürzt.

Außerdem müssen Mieteinnahmen versteuert werden. Ob sich das alles rechnet/lohnt sollte Deine Mutter sehr genau prüfen bzw. prüfen lassen.

Übersteigt das das anrechenbare Einkommen einen bestimmten Betrag (den ich jetzt nicht weiß) wird die EU-Rente gemindert/-kürzt.

Bist Du sicher? Ich bin mir ziemlich sicher, dass dies nicht so ist. Dies wäre verfassungswidrig, denn das BVerG hat ganz klar gesagt, dass die (nach durchschnittlichem Lebensalter) ausgezahlte Rente, die Einzahlungen nicht unterschreiten darf. Wenn es so wäre, wie Du schreibst, wäre dies aber möglich. Oder geht es dabei nur um die Altersrente?

@XtraDry

Bist Du sicher?

Bin ich, da selbst die 2 der genannten Rentenarten beziehe.

Bei Altersrente kann man unbegrenzt ohne Anrechnung dazuverdienen.

Da die Mutter erst 59 ist gehe ich mal davon aus das sie eine EU-Rente bezieht.

Die Verdienstfreigrenze bei der Witwenrente ist fließend. Es gibt einen Grundfreibetrag in Höhe von knapp 800 €. Vom höheren Verdienst werden 40 % angerechnet. Bevor sie da Tatsachen schafft, kanns sie sich aber bei der RV erkundigen. Außerdem steht das Verfahren der Einkommenanrechnung in ihrem Rentenbescheid.

Die Witwenrente ist nur betroffen, wenn sie wieder heiratet.

Sonst ändert sich nichts.