gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Kürzen Arbeitslosengeld I

gefragt von dreyer3 am 20.04.2009 um 16:45 Uhr

Ich beziehe Arbeitslosengeld I; durch gesundheitliche Einschränkungen kann ich nur bis zu 6 Stunden pro Woche Arbeiten. Nun will der Sachbeiter den Bescheid dahingehend ändern, dass die Berechnung nur noch auf 30 Stunden pro Woche geändert wird, also das ALG gekürzt wird. Ist das korrekt/möglich!? Wie kann man dagegen vorgehen!? Ich bin allerdings auf längere Zeit AU, geht das in solch einem Fall, außerdem noch 100% schwerbehindert mit Merkzeichen "G"?! Bitte Hilfe; Danke!!! Ralf D.

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Arbeitslosengeld x 720 Arbeitslosigkeit x 400

anonym
beantwortet von Regenmacher am 20. April 2009 16:47
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wende dich an einen Sozialverband. Z.B. www.vdk.de


anonym
beantwortet von Regenmacher am 20. April 2009 16:49
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Lita76
beantwortet von Lita76 am 20. April 2009 16:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist natürlich sehr schwierig. Das Amt sitzt leider am längeren Hebel. Ich kenne das, krankheitsbedingt kann ich meinen Beruf leider nicht mehr ausüben und muss eine Umschulung machen. Das bezahlt aber die Agentur. Wenn Du aber nicht genug ALG 1 bekommst, dann kannst Du ergänzend Hartz 4 beantragen, dass hab ich auch bekommen. LG


malli
beantwortet von malli am 20. April 2009 16:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

du kannst EU rente beantragen!


oberaden
beantwortet von oberaden am 20. April 2009 16:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

gruppenleiter wenden.is am effizienten


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.