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Künstlername beantragen?!

gefragt von stroemystroemy am 23.08.2009 um 3:29 Uhr

Wie schaffe ich das, das in meinem perso "mein Künstlername" eingetragen wird? Welche Schritte muss man gehen, welche summe? Geht das so einfach?

3 Stimmen : Wer hat an der Uhr gedreht?ist eswirklidch schon sospät?*summ (3)

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Birgit1954
beantwortet von Birgit1954 am 23. August 2009 03:36
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Künstlernamen können derzeit nicht in den Personalausweis eingetragen werden. Möglich war dies bis zu einer Änderung des Personalausweisgesetzes zum 1. November 2007, mit der die Eintragungsfähigkeit von Künstlernamen abgeschafft wurde. Auf diese Änderung im Jahr 2007 hat es Proteste von Künstlern und Journalisten gegeben, die für ihre berufliche Tätigkeit auf Pseudonyme angewiesen sind. Diese Proteste sind im Jahr 2008 Anlass für die Bundesregierung gewesen, die Frage der Eintragungsfähigkeit von Künstlernamen erneut zu prüfen. Der Bundesrat hat nun am 18. Dezember 2008 das Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis beschlossen, in dem als Nebenregelung auch Künstlernamen wieder der Eintragung in den Personalausweis und Pass fähig gemacht wurden.[2] Das Gesetz tritt jedoch gemäß Art. 7 des Gesetzes erst am 1. November 2010 in Kraft. Bis dahin bleibt es den Meldebehörden versagt, Künstlernamen in den Personalausweis einzutragen. Von der neuen Regelung sind auch Ordensnamen betroffen. Diese können dann ab dem 1. November 2010 wieder in Personalausweise und Pässe eingetragen werden. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Ps eudonym#Rechtliche_Situation

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Kommentar von 7e26698392feec08a9d157fe36dc71edsmallstroemy am 23. August 2009 03:38

Ui! Dann warte ich halt noch ein Jahr, Perso ist eh seit 4 Jahre abgelaufen :D


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MajonF
beantwortet von MajonF am 23. August 2009 03:29
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Saudade77
beantwortet von Saudade77 am 23. August 2009 03:29
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Bist du denn überhaupt ein Künstler?

Kommentar von 7e26698392feec08a9d157fe36dc71edsmallstroemy am 23. August 2009 03:30

ja! Selbstständiger Künstler im Berreich Kunst und Musik ;)


anonym
beantwortet von TheEnigma09 am 23. August 2009 03:30
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GbThreepwood
beantwortet von GbThreepwood am 23. August 2009 03:32
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wie ist denn dein künstlername? XD


Kommentar von 7e26698392feec08a9d157fe36dc71edsmallstroemy am 23. August 2009 03:33

Mein nick hier ohne y ;)

Das heisst ja nicht das ich im Internet bekannt sein muss. Wenn ich Künstler bin.


anonym
beantwortet von Wortex17 am 23. August 2009 03:32
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Wusste gar nicht das man den beantragen muss o.o'

Kommentar von 7e26698392feec08a9d157fe36dc71edsmallstroemy am 23. August 2009 03:35

Von selbst kann der ja wohl schlecht in den Perso eingetragen werden, so von Zaubrhand

Kommentar von Wortex17 am 23. August 2009 13:36

Nein ich meinte allgemein, das ein Künstlername gesetzlich beantragt werden muss. (hab Nichtmahl nen Perso xD)


anonym
beantwortet von dita1988 am 23. August 2009 05:26
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Muss ich eigentlich für ein Künsterlname, eine künstlerische Tätigkeit nachweisen?

Kommentar von 7e26698392feec08a9d157fe36dc71edsmallstroemy am 23. August 2009 14:44

Ja! Es muss eine Künstleriche tätigkeit nachgewissen werden.

EInige Beispiele:

  • Du bist Author einer Zeitung und Benutzt deinen Künstlernamen als Authornamen.
  • Eine Zeitung Berichtet über dich, aber Benutzt dabei auch deinen Künstlername.
  • Du bist Musiker unter deinem Künstlername
  • Du verkaufst Bilder unter deinem Künstlername
Kommentar von C6072ad52c366f0eb4b78d742522df61smallabibremer am 6. September 2009 13:49

der anstreicher muß öfter mal was nachweißen und ist doch kein künstler.


abibremer
beantwortet von abibremer am 6. September 2009 13:46
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beispiel: wenn die unterschrift "Bernd Weidung" auf einem kreditkartenbeleg nicht akzeptiert wird, weil alle welt den mann nur als "Thomas Anders" kennt, DANN dürfte es kein problem sein, den künstlernamen eingetragen zu bekommen.


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