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Kündigungsschutz nach Mutterjahr

gefragt von Steqal am 13.02.2008 um 0:41 Uhr

Wenn ich aus dem Mutterjahr wiederkomme, wann kann ich da frühstens ordentlich gekündigt werden?


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Reply


Wieselchen
beantwortet von Wieselchen am 13. Februar 2008 00:45
1x
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Wenn du mit Mutterjahr die Elternzeit meinst, dann hast du ein Jahr Kündigungsschutz.

Kommentar von Steqal am 13. Februar 2008 00:48

Also ein Jahr nach der sogenannten Elternzeit?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 13. Februar 2008 00:51

Nö, der Kündigungsschutz für die Elternzeit endet mit dem Ende der Elternzeit.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 13. Februar 2008 00:56
Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmall Wieselchen am 13. Februar 2008 00:57

http://de.wikipedia.org/wiki/Mutterschutz

Hier ist auch eine Tabelle, in der es klar wird.

Kommentar von Steqal am 13. Februar 2008 00:57

Also noch ein Jahr nach Elternzeit oder nicht?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 13. Februar 2008 00:58

Nein.

Kommentar von Simple_avatar10small am 13. Februar 2008 01:41

bitmap hat recht.

eindeutig höchstens 8 wochen vor der elternzeit und während der elternzeit darf nicht gekündigt werden.

am ende der elternzeit ist eine kündigung möglich.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 13. Februar 2008 02:25
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Das ist dann eine Rückkehr in den früheren Vertragszustand. Während der Elternzeit keine Kündigung, danach gilt die vertragliche bzw. gesetzliche Regelung

Kommentar von Steqal am 13. Februar 2008 08:56

Danke für die guten Antworten.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 13. Februar 2008 08:11
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Die Kündigung kann Dir am ersten Tag nach dem Ende der Elternzeit ausgehändigt werden mit der an diesem Tag für Dich geltenden Kündigungsfrist.




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