Kündigungsschreiben beim Arbeitgeber
Hallo ich brauch euern Rat leute Ich hab gestern mündlich meinen Arbeitsvertrag gekündigt, und bin vorhin wieder hin und habe die Kündigung schriftlich meinem exchef gebracht. Er meinte zu mir er braucht keine Kündigung weil ich gestern beim Stellvertretenden Leiter mündlich gekündigt habe, daraufhin habe ich gesagt das ich nicht gehe bevor er mir die Kündigung nicht abnimmt. Er sagte zu mir das ich es hoch auf sein Arbeitstisch im Büro legen soll und er das später nehmen und zerreissen wird und es nicht braucht. Letzentlich hab ich ihm die Kündigung hochgelegt meine Frage an euch: 1.Ist es nützlich wenn ich noch eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versende damit ich eine Bestätigung habe? 2. Kann er dadurch meinen anstehenden lohn für diesen Monat den ich am 28kriegen sollte streichen ?
Bitte um schnelle hilfe, Danke im voraus...
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Eine mündliche Kündigung hat keine rechtliche Wirkung,da lt.§ 623 BGB Kündigungen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedürfen.
Damit die Kündigung auch beim Arbeitgeber ankommt,schick sie per Einschreiben mit Rückschein.
Beachte aber die Kündigungsfristen.
Auf Grund der Kündigung kann er den ausstehenden Lohn natürlich nicht streichen.
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Eine Kündigung gilt nur in der Schriftform, schick sie per Einschreiben nochmal oder gib sie ab unter Zeugen persönlich!
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Kündigung MUSS schriftlich erfolgen.
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Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen - Einschreiben/Rückschein oder mit Zeugen übergeben.
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Ich würde es sicherheitshalber machen.
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Das Einschreiben/Rückschein beweist den Zugang der Kündigung nicht. Nur mit einem Zeugen, der das Schreiben "eingetütet hat", wird der Zugang bewiesen. Von daher ist es sinnvoller einfach über einen Zeugen den Brief beim Arbeitgeber in den Briefkasten einwerfen zu lassen.
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Eine Kündigung bedarf immer der Schriftform. Mündlich zählt da gar nichts.
Es reicht allerdings wenn du nachweisen kannst, dass du ihn informiert hast, deshalb reicht ein Einschreiben OHNE Rückschein üblicherweise aus (ist etwas günstiger und er kann die Annahme der Post nicht verweigern, weil es wie ein normaler Brief in den Kasten gelegt wird.)
Wenn du arbeitest, kann er deinen Lohn auch nicht einbehalten (anders ist das bei z.B. negativem Zeitkonto, sofern es so was bei euch gibt. Das muss zunächst auf Null stehen, wenn du gehst). Wichtig ist nur, dass du dich an die Fristen hältst (bis 2 Jahre Betriebszugehörigkeit sind es 4 Wochen Kündigungsfrist, danach ein Monat, usw.) Fristlos kündigen kann man nur aus wichtigen Grund.
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Antwort von MSaGo89 25.06.2010
Danke Leute ist echt der HAMMMERRR soo schnell so viele Antworten
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Dein Chef wäre dazu verpflichtet gewesen die schriftliche Kündigung anzunehmen und dir den Erhalt schriftlich zu bestätigen. Nützlich wäre es auf jeden Fall hier noch mal ein Einschreiben zu versenden. Ob dir dein Arbeitgeber Lohn streichen kann, kann man so pauschal nicht sagen, dies ist abhängig davon, ob alle Fristen ordnungsgemäß eingehalten wurden. LG
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Auf alle fälle nochmal per Einschreiben mit Rückschein losschicken.
So bist du auf der sicheren Seite.
Nein dein Lohn steht dir zu eben bis zu dem Tag an dem du noch gearbeitet hast.Den darf er nicht einbehalten.
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Am besten kündigst du per Einschreiben, daß du was in der Hand hast und den Gehalt muß dir der Chef bis zu dem Tag und auch anteilig das Urlaubsgeld auszahlen, wie du im Betrieb warst! Alles Gute!
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Immer schriftlich und per Einschreiben! Einfaches Einschreiben reicht aber aus.
@ Tavalus:Sorry,wenn ich dich korrigiere:Bei der Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer spielt die Betriebszugehörigkeit in Bezug auf die Kündigungsfristen keine Rolle.