Habe ich eine vorzeitige Kündigungsrecht von meinem Privatem Zusatzversicherung bei einer Abmeldung aus Deutschland und Umzug in mein Heimatland? Danke für die Antworten im Voraus.
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Sollte das eine normale Zusatzkrankenversicherung sein, z.B. Zahnzusatz oder stationär, ist das kein Problem sofern Sie sich in Deutschladn abmelden und für ganz in Ihr Heimatland gehen. Denn, eine Zusatz-KV gilt nur in Verbindung mit einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Die Gesllschaft muß Sie aus dem Vertrag entlassen. Das gilt auch für eine Auslandkrankenversicherung. Sie benötigen allerdings bei beiden Möglichkeiten die Abmeldebescheinigung Ihres Vorortes und gegebenfalls die Abmeldebescheinigung Ihrer gesetzl. KV. Eine weitere, noch einfachere Methode ist, wenn die KV-Gesellschaft Ihrer ZKV, ihre Beiträge erhöht. Sie haben dann ein außerordentliches Kündigungsrecht und können von einem Tag auf den anderen (ohne Kündigungsfrist) Ihren Vertrag aufkündigen.
Bei Wegzug ins Ausland ist es eindeutig so, dass diese Versicherungen kündbar sind, wie schon gesagt mit Abmeldebescheinigung. Ein wichtiger Hinweis noch: Wenn Du hier gearbeitet hast, besteht ja auch ein Rentenanspruch. Frage ist natürlich, ob Du diesen Anspruch aufgeben willst, weil Du nie mehr nach Deutschland zurückkehren willst? Man kann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, auch aus dem Ausland freiwillige Beiträge weiterbezahlen. Ich glaube, wenn man die letzten 5 Jahre gearbeitet hat, besteht dieser Anspruch.
Danke Ihnen allen, die versucht haben mir eine klare Antwort zu geben. Ich bin jetzt bestens informiert. Jetzt kann ich auch mit guten Argumenten meine Kündigung geben. Nochmals vielen vielen Dank.
Die Kündigung der Krankenzusatzversicherung in der privaten Krankenversicherung auf Grund einer Beitragsanpassung ist nur zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragsanpassung möglich und nicht von einem Tag auf den anderen.