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Kündigungsrecht von meinem Privatem Zusatzversicherung bei einer Abmeldung aus Deutschland

gefragt von fragwarum am 06.11.2009 um 22:31 Uhr

Habe ich eine vorzeitige Kündigungsrecht von meinem Privatem Zusatzversicherung bei einer Abmeldung aus Deutschland und Umzug in mein Heimatland? Danke für die Antworten im Voraus.


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anonym
beantwortet von GuKla am 6. November 2009 23:19
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Sollte das eine normale Zusatzkrankenversicherung sein, z.B. Zahnzusatz oder stationär, ist das kein Problem sofern Sie sich in Deutschladn abmelden und für ganz in Ihr Heimatland gehen. Denn, eine Zusatz-KV gilt nur in Verbindung mit einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Die Gesllschaft muß Sie aus dem Vertrag entlassen. Das gilt auch für eine Auslandkrankenversicherung. Sie benötigen allerdings bei beiden Möglichkeiten die Abmeldebescheinigung Ihres Vorortes und gegebenfalls die Abmeldebescheinigung Ihrer gesetzl. KV. Eine weitere, noch einfachere Methode ist, wenn die KV-Gesellschaft Ihrer ZKV, ihre Beiträge erhöht. Sie haben dann ein außerordentliches Kündigungsrecht und können von einem Tag auf den anderen (ohne Kündigungsfrist) Ihren Vertrag aufkündigen.

Kommentar von Traumpolizei am 7. November 2009 06:23

Die Kündigung der Krankenzusatzversicherung in der privaten Krankenversicherung auf Grund einer Beitragsanpassung ist nur zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragsanpassung möglich und nicht von einem Tag auf den anderen.


anonym
beantwortet von orihuela am 9. November 2009 15:29
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Bei Wegzug ins Ausland ist es eindeutig so, dass diese Versicherungen kündbar sind, wie schon gesagt mit Abmeldebescheinigung. Ein wichtiger Hinweis noch: Wenn Du hier gearbeitet hast, besteht ja auch ein Rentenanspruch. Frage ist natürlich, ob Du diesen Anspruch aufgeben willst, weil Du nie mehr nach Deutschland zurückkehren willst? Man kann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, auch aus dem Ausland freiwillige Beiträge weiterbezahlen. Ich glaube, wenn man die letzten 5 Jahre gearbeitet hat, besteht dieser Anspruch.


EvaDu
beantwortet von EvaDu am 6. November 2009 22:35
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das müsste wenn dann im Vertrag stehen.


anonym
beantwortet von fragwarum am 14. November 2009 14:48
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Danke Ihnen allen, die versucht haben mir eine klare Antwort zu geben. Ich bin jetzt bestens informiert. Jetzt kann ich auch mit guten Argumenten meine Kündigung geben. Nochmals vielen vielen Dank.


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