hallo Freude, ich hab folgende frage :
mein vermieter hat mich gekündigt aus dem folgenden Grund :
" Wir müssen mit der renovierung der wohnung vor allem der grundrenovierung des von ihnen genutzen Zimmers weiterkomme."
es ist sowas wie ein WG mit 2 zimmer, meins und im anderen wohnt eine andere, da die andere nicht gekündigt wurde nehme ich an das war nur eine ausrede.
hat jetzt der vermieter das recht dafür oder kann widerpsruch einlegen ? vielen dank im veraus.
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nö - darf er nicht - wende dich mal an den mieterschutzbund

Am besten gehst du zum Mieterverein. Dann bist du auf der sicheren Seite.
Kannst Du schon machen, aber er wird sich immer wieder neue Sachen einfallen lassen, dass Du irgendwann freiwillig gehst.
Möchtest du wirklich da wohnen bleiben?Such lieber was neues

Dein Vermieter kann dich nicht wegen Renovierung einfach vor die Tür setzen. Das Mietrecht ist da auf Seiten des Mieters. Würdest du keine Miete zahlen über Monate hinweg, oder aber er Eigenbedarf anmelden würde, wäre es was anderes. Ich würd die Sache mal dem Anwalt vorlegen oder dem Mieterschutzbund.

geh mal zu mieterschutzbund, da werden sie geholfen

offensichtlich strebt der Vermieter eine grundsätzliche Verbesserung an...vielleicht will er ja auch Boden erneuern oder Leitungen ergänzen.Das geht natürlich nicht,wenn bewohnt ist.
Nachweisbarkeit-schwierig.
Und wenn er das plant,schwer,ihn davon abzubringen.
Vernünftig-Zähne zusammenbeissen,was Neues suchen. Wozu kämpfen um Dinge,die es ggf.nicht wert sind und schon beschlossen wurden.
Könnte ja sein,er würde Dich regress=Zahlungspflichtig machen,wenn etwaige Schäden während der Anmietung durch Dich passieren,die er vorab mit der Kündigung hatte verhindern wollen.Durch die Verbesserung der Wohnqualität mit der geplanten Renovierung. Dann wärst Du die Gelackmeierte...überleg es Dir gut.
Imvertrag steht nichts anderes als dass der vermieter jede zeit die wohnung betreten darf um renovierungen im bereich des kammers, küche WC, bad und flur vorzunehmen.
brunhilde45 am 4. August 2009 13:21 das liest sich ja beinahe so,als könnte er während der MIetzeit die BUDE komplett renovieren? Kann kaum sein,oder doch?
Du kannst doch dann nix mehr nutzen,wenn z.B.gemalert,abgeklebt usw..wird...???
naja wenn vermietet ist, ist vermietet. der verm. darf nur rein zur abwendung unmittelbarer gefahr, zb. mieter abwesend, wasserrohr geplatzt, für sanierung braucht er die zustimmung des mieters und muss kostenl. ersatzwohnraum stellen. du hast rechte als mieter. nimm diese wahr. bist du hauptmieter, mitmieter, untermieter/in?
was steht denn im vertrag, ich würde mit hilfe eines anwalt mir hilfe holen
Imvertrag steht nichts anderes als dass der vermieter jede zeit die wohnung betreten darf um renovierungen im bereich des kammers, küche WC, bad und flur vorzunehmen.
Imvertrag steht nichts anderes als dass der vermieter jede zeit die wohnung betreten darf um renovierungen im bereich des kammers, küche WC, bad und flur vorzunehmen.