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Kündigungsgrund häufige Unpünktlichkeit?

gefragt von kleingeist am 31.07.2009 um 22:07 Uhr

Ist das ein Grund für den Arbeitgeber? Oder müssen noch bestimmte andere Voraussetzungen vorliegen?


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Sukram71
beantwortet von Sukram71 am 31. Juli 2009 22:08
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Das kann ein Grund sein. Nach Abmahnung.


Rabenfeder
beantwortet von Rabenfeder am 31. Juli 2009 22:08
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Nö, das reicht völlig. Immerhin hat man einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Mehrfaches Unpünktlichsein kann abgemahnt werden und mit einer Kündigung belohnt werden.


Sanja2
beantwortet von Sanja2 am 31. Juli 2009 22:08
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klar ist das ein Grund!


Jessy74
beantwortet von Jessy74 am 31. Juli 2009 22:08
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Es reicht als Grund, wenn Du mehrmals darauf angesprochen wurdest...


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 31. Juli 2009 22:08
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Durchaus möglich



Swisslady
beantwortet von Swisslady am 31. Juli 2009 22:09
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Nein, dieser Grund ist ausreichend und dürfte eigentlich nicht passieren.


Naddl2010
beantwortet von Naddl2010 am 31. Juli 2009 22:09
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Nach wiederholter Abmahnung, desselbigen, kann dies ein fristloser Kündigungsgrund sein.


lamento
beantwortet von lamento am 31. Juli 2009 22:09
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Und ob das ein Grund ist!


anonym
beantwortet von Weigan am 31. Juli 2009 22:09
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Es muss seitens des Arbeitgebers eine Abmahnung erfolgen.


MichaB82
beantwortet von MichaB82 am 31. Juli 2009 22:09
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Eigentlich bekommt man 2x ne Abmahnung , und dann kommt die Kündigung.


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 31. Juli 2009 22:10
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Häufen sich jedoch die unentschuldigten Verspätungen eines Mitarbeiters oder nehmen diese bereits das Ausmaß der Arbeitsverweigerung an, sollten Sie unverzüglich aktiv werden. Allein der Arbeitnehmer ist dafür verantwortlich, pünktlich am Arbeitsplatz einzutreffen. Geben Sie nichts auf Ausreden! Ihr Mitarbeiter muss seinen Weg notfalls so früh antreten, dass er – etwa bei schlechter Witterung – rechtzeitig die Arbeit aufnehmen kann. Eine verhaltensbedingte Kündigung wegen Unpünktlichkeit wird von den Arbeitsgerichten meist allerdings nur als letzter Ausweg akzeptiert. Hier kommt es auf den Einzelfall an. Wichtig ist dabei, dass der Mitarbeiter wiederholt gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstößt und der gesamte Betriebsablauf durch die Verspätungen empfindlich beeinträchtigt wird.

http://kuerzer.de/ZrGi1RfBS


Sadie
beantwortet von Sadie am 31. Juli 2009 22:10
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Das ist ein Kündigungsgrund. Wenn jeder zur Arbeit käme, wie es ihm gefiel, wäre das ein Riesenchaos! Wofür gibt`s denn Arbeitszeiten?


anonym
beantwortet von corimaus am 31. Juli 2009 22:11
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das kann ein grund sein,wenn man ständig zu spät kommt


nightblue
beantwortet von nightblue am 31. Juli 2009 22:14
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Klar. Ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund. Nach Abmahnung kann das zur Kündigung führen. Ohne Abmahnung allerdings nicht.


Igitta
beantwortet von Igitta am 31. Juli 2009 22:22
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Unpünktlichkeit gilt nicht als Kündigungsgrund. Dein Arbeitgeber muss dich mindestens 4x mal verwarnen!!!!



anonym
beantwortet von Victoria09 am 31. Juli 2009 23:06
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Wiederholte Unpünktlichkeit ist ein Kündigungsgrund - muss aber vorher abgemahnt werden.


anonym
beantwortet von hundini am 31. Juli 2009 23:42
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Es ist ein Kündigungsgrund. Wenn du abgemahnt worden bist und weiterhind zu spät kommst, fliegst du raus. Du verursachst deinem Betrieb einen wirtschaftlichen Schaden, wenn du häufig zu spät kommst. Es ist einfach ein Zeichen für Unzuverlässigkeit und Desinteresse.


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