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Kündigungsfristen Mietvertrag

gefragt von poetvl am 23.03.2009 um 21:40 Uhr

Wer weiss die gesetzlichen Kündigungsfristen eines Mietvertrages, wenn nichts besonderes vereinbart ist.??


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Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 23. März 2009 21:40
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3 Monate zum Monatsende.

Die Kündigung muss bis zum 3.Werktag erfolgen.

Jetzt wäre also der 30.6. >Ende

Kommentar von F5d0efa836a43118b37fd69005ccc20bsmallmoewie am 23. März 2009 21:44

für Kündigung vom Mieter richtig

Kommentar von anjanni am 23. März 2009 21:56

nur wenn der Mieter kündigt

für den Vermieter gelten andere Fristen


alexiene
beantwortet von alexiene am 23. März 2009 21:40
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3 Monate - alles andere ist nichtig.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 23. März 2009 21:42

Quatsch,. das gilt nur für den Mieter!

Kommentar von anjanni am 23. März 2009 21:57

nur wenn der Mieter kündigt

für den Vermieter gelten andere Fristen


susi2009
beantwortet von susi2009 am 23. März 2009 21:40
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3 monate

Kommentar von anjanni am 23. März 2009 21:57

nur wenn der Mieter kündigt

für den Vermieter gelten andere Fristen

Kommentar von Simple_avatar2smallsusi2009 am 23. März 2009 22:02

okay


anonym
beantwortet von Heineken am 23. März 2009 21:40
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3 monate( in der schweiz )


Volker13
beantwortet von Volker13 am 23. März 2009 21:41
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Kommt drauf an, wer kündigen will. Im Falle, dass der vermieter kündigen will, spielt die Mietdauer eine Rolle


Igitta
beantwortet von Igitta am 23. März 2009 21:44
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  1. März und 31. Oktober.
Kommentar von C742c15dd1dd4418b9dca0d4b0c3e8c8smallIgitta am 23. März 2009 21:53

Halbjährlich und zwar per 31. März und per 31. Oktober sind offizielle Kündigungstermine. Alles andere ist ausserterminlich.

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 23. März 2009 23:14

???????????


anonym
beantwortet von Joe17 am 23. März 2009 21:47
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RICHTIG ist: spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats! Die pauschale Antwort "3 Monate" ist nicht korrekt!


Harryguenni
beantwortet von Harryguenni am 23. März 2009 21:48
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Die Antwort von Raimund1 ist absolut korrekt wenn Du kündigen willst. Wenn Dir gekündigt wird,: - Volker13 hat total recht, die Mietdauer spielt eine grosse Rolle. Ausserdem darfst Du nicht einfach auf die Strasse gesetzt werden, solange Du keine andere vergleichbare Wohnung gefunden hast!


anonym
beantwortet von anjanni am 23. März 2009 21:54
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Als Mieter hast Du 3 Monate Kündigungsfrist. Am 3. Werktag eines Monates muß der Vermieter die Kündigung zum Ablauf des übernächsten Monats erhalten haben.

Für Vermieter gilt eine gestaffelte Kündigungsfrist in Abhängigkeit von der Mietdauer: zuerst gelten auch 3 Monate. Nach 5 Jahren, nach 8 Jahren (und ich glaube noch mal nach 10 - oder 15? - Jahren) verlängert sich die Frist noch mal jeweils um 3 Monate.


fasty2003
beantwortet von fasty2003 am 23. März 2009 23:13
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3 Monate ist richtig, guckst Du hier:

http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/kuendigungsfristen.html

Hier stehen auch die Fristen für den Vermieter.


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