Wer weiss die gesetzlichen Kündigungsfristen eines Mietvertrages, wenn nichts besonderes vereinbart ist.??

3 Monate zum Monatsende.
Die Kündigung muss bis zum 3.Werktag erfolgen.
Jetzt wäre also der 30.6. >Ende

Kommt drauf an, wer kündigen will. Im Falle, dass der vermieter kündigen will, spielt die Mietdauer eine Rolle
RICHTIG ist: spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats! Die pauschale Antwort "3 Monate" ist nicht korrekt!
Die Antwort von Raimund1 ist absolut korrekt wenn Du kündigen willst. Wenn Dir gekündigt wird,: - Volker13 hat total recht, die Mietdauer spielt eine grosse Rolle. Ausserdem darfst Du nicht einfach auf die Strasse gesetzt werden, solange Du keine andere vergleichbare Wohnung gefunden hast!
Als Mieter hast Du 3 Monate Kündigungsfrist. Am 3. Werktag eines Monates muß der Vermieter die Kündigung zum Ablauf des übernächsten Monats erhalten haben.
Für Vermieter gilt eine gestaffelte Kündigungsfrist in Abhängigkeit von der Mietdauer: zuerst gelten auch 3 Monate. Nach 5 Jahren, nach 8 Jahren (und ich glaube noch mal nach 10 - oder 15? - Jahren) verlängert sich die Frist noch mal jeweils um 3 Monate.

3 Monate ist richtig, guckst Du hier:
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/kuendigungsfristen.html
Hier stehen auch die Fristen für den Vermieter.
für Kündigung vom Mieter richtig
nur wenn der Mieter kündigt
für den Vermieter gelten andere Fristen