Irgendwie hab ich nix gefunden. ich wohn aber schon seit über zehn Jahren in der Wohnung und im Mietvertrag steht drin, dass ich 12 Monate Kündigungsfrist habe. Stimmt das? ich glaube, da hat sich in den letzten Jahren was geändert. Aber was? Und wie genau? Und wo kann ich das nachlesen?
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/kuendigungsfristen.html Erstmal ein Link. Nach neuer Rechtslage gilt für den Mieter immer drei Monate. Leider gilt das nicht für Altverträge.
definitiv 3 Monate ( ist die gesetztliche Kündigungsfrist ) egal was in Deinem Mietvertrag steht.
Schnulli00 am 18. August 2009 14:44 Nein, es kommt drauf an, wie alt der Vertrag ist und ob Fristen darin stehen. Oder hat sich das zwischenzeitlich wieder geändert?

Die kürzeste Kündigungsfrist ist die Dreimonatsfrist. Sie gilt aufgrund der Mietrechtsreform für eine Kündigung durch den Mieter in jedem Fall, wenn der Mietvertrag nach dem 31.08.2001 abgeschlossen wurde.
Bei älteren Mietverhältnissen, also solchen, die vor dem 01.09.2001 abgeschlossen wurden, gilt die kurze Kündigungsfrist für den Mieter, wenn im Mietvertrag keine andere Kündigungsfrist vereinbart wurde. Findest du in deinem Mietvertrag gar keine Regelung zur Kündigungsfrist, kannst du dich auf die neue kurze Kündigungsfrist berufen.
Du kannst dich nicht auf die kürzere KF berufen, wenn du bei Abschluss des Mietvertrages vor dem 01.09.2001 mit deinem Vermieter über die Länge der KF verhandelt und dann eine längere Frist vereinbart hast.

Für den Fall, daß Du einen Zeitmietvertrag mit einjähriger Verlängerungsklausel abgeschlossen hast (vor September 2001), gilt dieser weiter -und mit ihm die abweichenden Kündigungsfristen. Das hat der BGH entschieden (Az. VIII ZR 257/06).
Stell doch am besten mal den gesamten Passus hier rein, damit konkretere Aussagen abgegeben werden können.
wenns in deinem mv steht, wird das wohl stimmen.wenn nix drinsteht, dann 3monate
normalerweise sollte es in deinem mietvertrag stehen
Normalerweise ist 3 Monate Kündigungsfrist, aber ob diese auf deinen Vertrag jetzt angewendet werden kann , im Nachhinein, weiß ich nicht.
Ist dein Mietvertrag noch aufrecht, oder schon abgelaufen? Wenn dein Mietvertrag bereits abgelaufen ist, und du weiter gezahlt hast, dann ist er in einen unbefristeten MV übergegangen und es gelten die gesetzlich festgelegten Fristen des Staates!
Im Normalfall sind 3 Monate üblich! 12 Monate hab ich noch nie gehört!
Frag mal bei Mietrechtsschutz nach!
Malkia am 18. August 2009 14:53 Was ist denn das für ein Quatsch?

Schnulli00 am 18. August 2009 14:47 hm, ich glaube, der Inhalt ist nicht mehr aktuell....

Mieter drei, Vermieter siehe: http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Kuendigung/ka.htm