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Kündigungsfristen für Mietwohnung, wo kann ich das genau nachlesen?

gefragt von mesi4 am 18.08.2009 um 14:40 Uhr

Irgendwie hab ich nix gefunden. ich wohn aber schon seit über zehn Jahren in der Wohnung und im Mietvertrag steht drin, dass ich 12 Monate Kündigungsfrist habe. Stimmt das? ich glaube, da hat sich in den letzten Jahren was geändert. Aber was? Und wie genau? Und wo kann ich das nachlesen?


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anonym
beantwortet von Spezle am 18. August 2009 14:42
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http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/kuendigungsfristen.html Erstmal ein Link. Nach neuer Rechtslage gilt für den Mieter immer drei Monate. Leider gilt das nicht für Altverträge.


anonym
beantwortet von Eingeborene am 18. August 2009 14:42
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definitiv 3 Monate ( ist die gesetztliche Kündigungsfrist ) egal was in Deinem Mietvertrag steht.

Kommentar von Cf9812bfcb632c838ad19adec8641512smallSchnulli00 am 18. August 2009 14:44

Nein, es kommt drauf an, wie alt der Vertrag ist und ob Fristen darin stehen. Oder hat sich das zwischenzeitlich wieder geändert?

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 18. August 2009 14:51

Schnulli hat recht!

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 18. August 2009 15:03

Jetzt frage ich mich, weshalb hier DH vergeben werden, wenn die Antwort definitiv falsch ist.


Malkia
beantwortet von Malkia am 18. August 2009 14:49
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Die kürzeste Kündigungsfrist ist die Dreimonatsfrist. Sie gilt aufgrund der Mietrechtsreform für eine Kündigung durch den Mieter in jedem Fall, wenn der Mietvertrag nach dem 31.08.2001 abgeschlossen wurde.

Bei älteren Mietverhältnissen, also solchen, die vor dem 01.09.2001 abgeschlossen wurden, gilt die kurze Kündigungsfrist für den Mieter, wenn im Mietvertrag keine andere Kündigungsfrist vereinbart wurde. Findest du in deinem Mietvertrag gar keine Regelung zur Kündigungsfrist, kannst du dich auf die neue kurze Kündigungsfrist berufen.

Du kannst dich nicht auf die kürzere KF berufen, wenn du bei Abschluss des Mietvertrages vor dem 01.09.2001 mit deinem Vermieter über die Länge der KF verhandelt und dann eine längere Frist vereinbart hast.


geige
beantwortet von geige am 18. August 2009 15:09
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Für den Fall, daß Du einen Zeitmietvertrag mit einjähriger Verlängerungsklausel abgeschlossen hast (vor September 2001), gilt dieser weiter -und mit ihm die abweichenden Kündigungsfristen. Das hat der BGH entschieden (Az. VIII ZR 257/06).

Stell doch am besten mal den gesamten Passus hier rein, damit konkretere Aussagen abgegeben werden können.


witkis
beantwortet von witkis am 18. August 2009 14:40
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Gesetzlich sind es 3 Monate.


anonym
beantwortet von rotius am 18. August 2009 14:40
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wenns in deinem mv steht, wird das wohl stimmen.wenn nix drinsteht, dann 3monate

Kommentar von Anie1977 am 18. August 2009 14:41

Auch wenn da irgendeine Kündigungsfrist drinsteht sind es für den Mieter 3 Monate. Nur der Vermieter hat längere Fristen zu beachten.

Kommentar von rotius am 18. August 2009 14:43

wenn im mv steht, 12monate, wird das wohl so sein.


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 18. August 2009 14:40
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Das Gesetz sagt 3 Monate.


Sascher
beantwortet von Sascher am 18. August 2009 14:41
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Zwölf Monate? Das halte ich für zu hoch:

http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html


anonym
beantwortet von Bombator am 18. August 2009 14:40
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In deinem Mietvertrag???


anonym
beantwortet von Mona1909 am 18. August 2009 14:40
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normalerweise sollte es in deinem mietvertrag stehen


Kansas
beantwortet von Kansas am 18. August 2009 14:41
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Das muss doch in deinem Mietvertrag stehen.


anonym
beantwortet von Christiangt am 18. August 2009 14:41
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Normalerweise ist 3 Monate Kündigungsfrist, aber ob diese auf deinen Vertrag jetzt angewendet werden kann , im Nachhinein, weiß ich nicht.


anonym
beantwortet von blackfrenzy am 18. August 2009 14:43
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Ist dein Mietvertrag noch aufrecht, oder schon abgelaufen? Wenn dein Mietvertrag bereits abgelaufen ist, und du weiter gezahlt hast, dann ist er in einen unbefristeten MV übergegangen und es gelten die gesetzlich festgelegten Fristen des Staates!

Im Normalfall sind 3 Monate üblich! 12 Monate hab ich noch nie gehört!

Frag mal bei Mietrechtsschutz nach!

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 18. August 2009 14:53

Was ist denn das für ein Quatsch?


Schnulli00
beantwortet von Schnulli00 am 18. August 2009 14:44
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Kommentar von Cf9812bfcb632c838ad19adec8641512smallSchnulli00 am 18. August 2009 14:47

hm, ich glaube, der Inhalt ist nicht mehr aktuell....


moluwo
beantwortet von moluwo am 18. August 2009 14:44
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