Kündigungsfrist, wie wird berechnet. Laut Vertrag: 6 Monate zum Quartalsende, was bedeutet das genau?
4 Antworten
Wenn am 30. Juni 2016 Dein letzter Arbeitstag sein soll, musst Dein AG spätestens am 31. Dezember Deine Kündigung erhalten haben.
Wenn Du die Kündigung persönlich abgibst/übergibst, solltest Du Dir auf einer Kopie den Empfang bestätigen lassen.
Kommentar von SonnenblumeVala , vor 12 StdDas beudeutet, dass ich spätestens zum 31.12.2015
Das bedeutet, dein Vertragspartner muss die Kündigung
spätestens am 31.12.2015 haben, wenn das Vertragsverhältnis
am 30.06.2016 endensoll. Dies wäre bei dieser Kündigungsfrist der früheste Termin. Da es per Post durchaus verspätet ankommen kann, solltest Du die Kündigung persönlich übergeben, und dir den Empfang bestätigen lassen (Kopie des Kündigungsschreiben) . Sofern Du es per Einschreiben /Übergabe versendest, gilt es als zugestellt, wenn der Postbote es übergibt, eine Benachrichtigung dem Empfänger hinterlässt, das eine Sendung per Einschreiben hinterlegt wurde. Das könnte sein, wenn der Empfänger nicht dort ist. Wegen Betriebsferien, Urlaub, Krankheit usw.
Du könntest noch bis Mittwoch wirksam zum 30.6.2016 kündigen
also müssen zwischen Eingang der Kündigung und eines dieser Monate sechs Monate sein.
Die schriftliche Kündigung müsste dann am 31.12. in den Machtbereich deines Arbeitgebers gelangen.
Das beudeutet, dass ich spätestens zum 31.12.2015 kündigen muss, wenn ich aus dem Vertrag zum frühstmöglichsten Termin raus möchte, der 30.06.2016 wäre?