Kündigungsfrist, wie wird berechnet. Laut Vertrag: 6 Monate zum Quartalsende, was bedeutet das genau?

4 Antworten

Wenn am 30. Juni 2016 Dein letzter Arbeitstag sein soll, musst  Dein AG spätestens am 31. Dezember Deine Kündigung erhalten haben.

Wenn Du die Kündigung persönlich abgibst/übergibst, solltest Du Dir  auf einer Kopie den Empfang bestätigen lassen. 

Kommentar von SonnenblumeVala , vor 12 Std

Das beudeutet, dass ich spätestens zum 31.12.2015

Das bedeutet, dein Vertragspartner muss die Kündigung

spätestens am 31.12.2015 haben

, wenn das Vertragsverhältnis

am 30.06.2016 enden

soll. Dies wäre bei dieser Kündigungsfrist der früheste Termin. Da es per Post durchaus verspätet ankommen kann, solltest Du die Kündigung persönlich übergeben, und dir den Empfang bestätigen lassen (Kopie des Kündigungsschreiben) . Sofern Du es per Einschreiben /Übergabe versendest, gilt es als zugestellt, wenn der Postbote es übergibt, eine Benachrichtigung dem Empfänger hinterlässt, das eine Sendung per Einschreiben hinterlegt wurde. Das könnte sein, wenn der Empfänger nicht dort ist. Wegen Betriebsferien, Urlaub, Krankheit usw.

Du könntest noch bis Mittwoch wirksam zum 30.6.2016 kündigen

Quartalsende ist immer 03, 06, 09, 12

also müssen zwischen  Eingang der Kündigung  und eines dieser Monate sechs Monate sein.

Das beudeutet, dass ich spätestens zum 31.12.2015 kündigen muss, wenn ich aus dem Vertrag zum frühstmöglichsten Termin raus möchte, der 30.06.2016 wäre?

@SonnenblumeVala

Die schriftliche Kündigung müsste dann am 31.12. in den Machtbereich deines Arbeitgebers gelangen.