meinereins am 22.06.2009 um 19:50 Uhr
Seit 12 Jahren wohnen wir in unserer jetzigen Wohnung und haben uns nun entschlossen uns nach nem kleinen Häuschen zur Miete umzusehen mit evtl.späterer Kaufmöglichkeit. Allerdings müssen wir,laut Mietvertrag, eine Kündigungsfrist, der momentanen Wohnung, von 12 Monaten einhalten. Bevor wir uns darüber mit unserem Vermieter unterhalten hätte ich gerne einige Erfahrungswerte anderer Mieter eingeholt. Also, wer kann mir sagen ob es Möglichkeiten gibt diese Kündigungsfrist zu umgehen ohne dem Vermieter auf den Schlipps zu treten? Vielen Dank schon im Voraus sagt meinereins
Die Dreimonatsfrist für Mieter gilt auch für einen vor dem 1. September 2001 abgeschlossenen Mietvertrag, wenn längere, gestaffelte Kündigungsfristen vorgesehen sind ( was üblich ist in den alten Formularmietverträgen). Ausgenommen bleiben hiervon lediglich vor diesem Zeitpunkt individuell vereinbarte Regelungen im Mietvertrag. Für den Vermieter bleibt es in diesen Fällen bei den gestaffelten Kündigungsfristen.
Vor diesem Hintergrund kann ein gespräch mit dem Vermieter beruhigt geführt werden. Man kann ihm sogar "entgegenkommen", wenn die neue Wohnung erst zum 1.12. oder so zur Verfügung steht. Kündigungsschreiben muß am dritten tag eines Monats zum Ablauf des übernächsten auf den Zugang der Kündigung folgenden Monats eingegangen sein. Wenn mehrere Mieter vorhanden sind, von allen unterschrieben. Und an die Person des Vermieters im Mietvertrag adressieren, nicht an Hausverwaltung oder so. Und natürlich kann man als Mieter mit einer längeren Frist kündigen, also heute zum 31.12. z.B.
Für eine Mietrkündigung gilt IMMER eine dreimonatige Kündigungsfrist. VORBEHALT: Ausdrückliche besondere Regelung im Mietvertrag.
meinereins am 22. Juni 2009 20:01 was heist AUSDRÜCKLICH ? Steht im Standart Mietvertrag unter "Mietzeit" mit zwei Sternchen Markiert.
meinereins am 22. Juni 2009 20:01 was heist AUSDRÜCKLICH ? Steht im Standart Mietvertrag unter "Mietzeit" mit zwei Sternchen Markiert.
meinereins am 22. Juni 2009 20:01 was heist AUSDRÜCKLICH ? Steht im Standart Mietvertrag unter "Mietzeit" mit zwei Sternchen Markiert.
Es gibt "alte" Mietverträge, in denen Individualabreden getroffen werden konnten zur Mietdauer; diese sind selten. Die "normalen" Fristenregelungen greifen auch für Altverträge - ich glaube seit 2005 - ebenfalls nicht mehr. Der Gesetzeswortlaut ist insoweit eindeutig.

Danke smisi...hast mir sehr geholfen...und vor allem hast du mich beruhigt! Liebe Grüße meinereins