Kündigungsfrist Versicherungsangestellter

5 Antworten

Der Tarifvertrag hat hier Vorrang vor der gesetzlichen Regelung. Die gesetzliche Regelung sieht eine Kündigungsfrist von 4 Wochen vor. Geht aber der Tarifvertrag von einer Kündigungs-frist von 6 Wochen aus, dann haben diese für Dich Gültigkeit.

Und weist du ob die 6 Wochen zum Quartal korrekt sind?

Na das was in deinem Arbeitsvertrag steht hat Wirkung. Bei manchen steht 4 Wochen zum.... bei anderen 3 Monate... wenn bei dir steht "laut Gesetz und Tarifvertrag 6 Wochen zum Quartalsende, dann ist das so. Auf was willst dich sonst verlassen, wenn nicht nach deinem Arbeitsvertrag?

Sofern es gegen kein Gesetz verstößt oder wider die guten Sitten ist!

Wenn es so im Vertrag steht..wird es wohl bindend sein. Dann kannst Du Mitte Februar zum 31.03. kündigen.

Könntest aber auch schon sofort kündigen zum 31.03.

Du bist Versicherungsangestellter und kannst deinen Vertrag nicht lesen und Fristen bestimmen?!?!?...... Ei ei ei :-(

Sofern du einen schriftlichen Arbeitsvertrag hast, siehe bitte dort nach was geregelt ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen zum Kündigungsschutz (s. Kündigungsschutzgesetz).

Und weist du ob die 6 Wochen zum Quartal korrekt sind?