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Kündigungsfrist nach 2 monatigem mietverhältnis?

gefragt von Mirabella21wMirabella21w am 08.06.2009 um 21:25 Uhr

Gibt es eine 3-monatige Kündigungsfrist wenn man nur 2 Monate in einer Wohnung gewohnt hat?


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anonym
beantwortet von bambule07 am 8. Juni 2009 21:26
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Sobald Du einen Mietvertrag unterschrieben hast,gilt diese Frist.


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 8. Juni 2009 21:29
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Was hast Du denn für eine Logik ? Deine Kündigungsfrist beträgt, wenn nicht anders vereinbart, 3 Monate. Somit kannst Du jetzt zum 30. September 2009 fristgerecht kündigen.


sille333
beantwortet von sille333 am 8. Juni 2009 21:26
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ja natürlich kündigungsfrist 3 monate egal wie lange du da wohnst


Gloria1964
beantwortet von Gloria1964 am 8. Juni 2009 21:27
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Ja! Absolut!!!


anonym
beantwortet von Gulli1969 am 8. Juni 2009 21:27
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Die gilt für Vermieter als auch Mieter!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 8. Juni 2009 21:34

ne falsch! Vermieter können gar nicht kündigen, es sei denn es liegen besondere Gründe wie z.b. Eigenbedarf oder Nichtbezahlen der Miete vor. Dann gelten aber keine 3 Monatsfristen, sondern längere, b.t ohne Frist

Kommentar von Gulli1969 am 8. Juni 2009 21:52

Das ist aber mal was neues! Vermieter dürfen also nicht so ohne weiteres kündigen? Wers glaubt!!!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 8. Juni 2009 21:34

ne falsch! Vermieter können in Normalfall gar nicht kündigen, es sei denn es liegen besondere Gründe wie z.b. Eigenbedarf oder Nichtbezahlen der Miete vor. Dann gelten aber keine 3 Monatsfristen, sondern längere, bzw. ohne Frist. Die 3 Monatsfrist gilt nur für Mieter


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 8. Juni 2009 21:27
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vertraglich geregelte fristen sollte man einhalten

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 8. Juni 2009 21:29

Hat mit vertraglich nichts zu tun. Ist gesetzlich geregelt. http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html

Kommentar von Ad11500420dbb7bded5604ebb0cd9480smallziuwari am 8. Juni 2009 21:43

es gibt auch vertraglich geregelte fristen...

( hatte mal einen mit 4-wochen-regel. seitens des mieters)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 8. Juni 2009 23:22

''Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.''


Mismid
beantwortet von Mismid am 8. Juni 2009 21:32
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die 3 Monatsfrist gilt für Mieter in jedem Fall bei einem unbefristeten Mietvertrag. Nur wenn du zum Beispiel ein Zeitvertrag hast gibt es natürlich keine Kündigungsfrist.


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