Mirabella21w am 08.06.2009 um 21:25 Uhr
Gibt es eine 3-monatige Kündigungsfrist wenn man nur 2 Monate in einer Wohnung gewohnt hat?
Sobald Du einen Mietvertrag unterschrieben hast,gilt diese Frist.

Was hast Du denn für eine Logik ? Deine Kündigungsfrist beträgt, wenn nicht anders vereinbart, 3 Monate. Somit kannst Du jetzt zum 30. September 2009 fristgerecht kündigen.

ja natürlich kündigungsfrist 3 monate egal wie lange du da wohnst
Die gilt für Vermieter als auch Mieter!
ne falsch! Vermieter können gar nicht kündigen, es sei denn es liegen besondere Gründe wie z.b. Eigenbedarf oder Nichtbezahlen der Miete vor. Dann gelten aber keine 3 Monatsfristen, sondern längere, b.t ohne Frist
Das ist aber mal was neues! Vermieter dürfen also nicht so ohne weiteres kündigen? Wers glaubt!!!
ne falsch! Vermieter können in Normalfall gar nicht kündigen, es sei denn es liegen besondere Gründe wie z.b. Eigenbedarf oder Nichtbezahlen der Miete vor. Dann gelten aber keine 3 Monatsfristen, sondern längere, bzw. ohne Frist. Die 3 Monatsfrist gilt nur für Mieter

vertraglich geregelte fristen sollte man einhalten
bitmap am 8. Juni 2009 21:29 Hat mit vertraglich nichts zu tun. Ist gesetzlich geregelt. http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html
die 3 Monatsfrist gilt für Mieter in jedem Fall bei einem unbefristeten Mietvertrag. Nur wenn du zum Beispiel ein Zeitvertrag hast gibt es natürlich keine Kündigungsfrist.