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Kündigungsfrist Mietvertrag: Wie lange?

gefragt von Eddy11 am 01.02.2009 um 6:11 Uhr

Klar, es sind drei Monate, wenn ich einen Mietvertrag kündige. Aber wann beginnen die? Ab dem Datum, wo ich die Kündigung in den Briefkasten werfe (Einschreiben), oder ab da, wo das Schreiben beim Vermieter ankommt, oder erst ab dem Ende des laufenden Monats?

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mietrecht x 3.871 kündigung x 2.757 mietvertrag x 750

anonym
beantwortet von Summerwine am 1. Februar 2009 08:45
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Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. (§ 573c BGB).

Kommentar von Obelhicks am 1. Februar 2009 17:44

beantwortet die frage nicht komplett.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 1. Februar 2009 08:35
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in der Regel läuft die Kündigung zum Monatsletzten also wer heute seine Kündigung einreicht, kann diese in den meisten Fallen zum 01.05.09 geltend machen

einfacher geschrieben...Monatsende plus 3 Monate..es sei denn etwas anderes ist vereinbart..


anonym
beantwortet von Obelhicks am 1. Februar 2009 17:49
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wie summerwine schon schreibt ist die kündigung zulässig spätestens am 3. werktag eines monats zum ende des übernächsten monats. man nennt es die 3-monatsfrist.

die kündigung muß am 3. werktag in den besitz des vermieters gebracht werden. um darüber beweis führen zu können empfiehlt sich ein einschreiben mit rückschein. leider kann man nicht immer sicher sein daß so auch von einem tag zum nächsten zugestellt wird. daher gilt auch der einwurf in den briefkasten unter zeugen. hier setzen die gerichte aber mit 16.00 uhr eine grenze, da nach 16.00 niemandem mehr zugemutet werden kann den briefkasten zu kontrollieren.


Milwa
beantwortet von Milwa am 1. Februar 2009 06:27
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also wir können immer nur zum Ende des Monats kündigen. Würde ich heute kündigen, dann müsste ich bis Ende Mai Miete zahlen.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 1. Februar 2009 07:35

Ja, das ist richtig.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 1. Februar 2009 07:48

''Ja, das ist richtig.''

Nö, ist es nicht. Wenn man heute kündigen würde, wäre Ende April (nicht Mai) Schluss mit der Mietzahlung.


bitmap
beantwortet von bitmap am 1. Februar 2009 06:17
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Es beginnt ab da, wo das Schreiben beim Vermieter ankommt

Kommentar von Regenmacher am 1. Februar 2009 09:45

Falsch, schau, was Summerwine geschrieben hat. Das ist korrekt.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 1. Februar 2009 15:33

Was hat denn meine Antwort mit der von Summerwine zu tun? Selbstverständlich gilt die Kündigung erst, nachdem der Vermieter sie erhalten hat!


badalandabad
beantwortet von badalandabad am 1. Februar 2009 06:12
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das wird wohl in deinem mietvertrag drin stehen. :)

Kommentar von Eddy11 am 1. Februar 2009 06:17

eben nicht, hier greift die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Doch ab wann genau beginnt diese?

Kommentar von 16ab065110a673bc92402913737c067csmallbadalandabad am 1. Februar 2009 06:18

na gut. man lern immer was dazu! :) aber ich vermute dass sie ab briefeingang beginnt

Kommentar von Regenmacher am 1. Februar 2009 09:45

Falsch!


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