Klar, es sind drei Monate, wenn ich einen Mietvertrag kündige. Aber wann beginnen die? Ab dem Datum, wo ich die Kündigung in den Briefkasten werfe (Einschreiben), oder ab da, wo das Schreiben beim Vermieter ankommt, oder erst ab dem Ende des laufenden Monats?
Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. (§ 573c BGB).

in der Regel läuft die Kündigung zum Monatsletzten also wer heute seine Kündigung einreicht, kann diese in den meisten Fallen zum 01.05.09 geltend machen
einfacher geschrieben...Monatsende plus 3 Monate..es sei denn etwas anderes ist vereinbart..
wie summerwine schon schreibt ist die kündigung zulässig spätestens am 3. werktag eines monats zum ende des übernächsten monats. man nennt es die 3-monatsfrist.
die kündigung muß am 3. werktag in den besitz des vermieters gebracht werden. um darüber beweis führen zu können empfiehlt sich ein einschreiben mit rückschein. leider kann man nicht immer sicher sein daß so auch von einem tag zum nächsten zugestellt wird. daher gilt auch der einwurf in den briefkasten unter zeugen. hier setzen die gerichte aber mit 16.00 uhr eine grenze, da nach 16.00 niemandem mehr zugemutet werden kann den briefkasten zu kontrollieren.
also wir können immer nur zum Ende des Monats kündigen. Würde ich heute kündigen, dann müsste ich bis Ende Mai Miete zahlen.

Es beginnt ab da, wo das Schreiben beim Vermieter ankommt
Falsch, schau, was Summerwine geschrieben hat. Das ist korrekt.
bitmap am 1. Februar 2009 15:33 Was hat denn meine Antwort mit der von Summerwine zu tun? Selbstverständlich gilt die Kündigung erst, nachdem der Vermieter sie erhalten hat!

das wird wohl in deinem mietvertrag drin stehen. :)
eben nicht, hier greift die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Doch ab wann genau beginnt diese?
badalandabad am 1. Februar 2009 06:18 na gut. man lern immer was dazu! :) aber ich vermute dass sie ab briefeingang beginnt
Falsch!
beantwortet die frage nicht komplett.