Kündigungsfrist in der Probezeit bei UPS?!

5 Antworten

Dein Freund soll sich den gültigen Tarifvertrag vom Betriebsrat bzw. dem Personalbüro zeigen lassen.

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Probezeit zwei Wochen,wenn im Tarifvertrag nichts anderes geregelt ist.

Kündigungsfrist in der Probezeit ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag und/oder Tarifvertrag.
Ist dort nichts explizit geregelt - was bei UPS nicht der Fall sein dürfte -, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsrecht-kuendigungsfrist.htm

Ja genau. Wir haben uns den Vertrag eben mal durch gelesen. Dort ist nichts genaues enthalten. Es wird auf die Kündigungsfrist laut Tarifvertrag hingewiesen. Aber wie ist diese denn nun in der Probezeit?

Hast recht. Habe gerade gelesen, dass es da auch Fristen gibt. War das denn schon immer so? Ich habe immer gehört, dass man von einem Tag zum anderen nicht wieder kommen braucht oder auch nicht wieder kommen darf, wenn der Chef einen nicht haben will. Oder hat sich das geändert?

@juergen3005

@Sygowski
In den entsprechenden Tarifvertrag schauen. Müsste sich im Netz finden lassen.
@Juergen
Ich weiß nicht genau, wann die Fristen eingeführt wurden; ich persönlich kann mich an keine anderen erinnern.
Hier findest du aber etwas zur historischen Entwicklung.
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsschutz

In der Probezeit können beide Seiten ohne Angabe einen Grundes von einem Tag zum anderen kündigen.

Falsch

in der schweiz beträgt die kündigungsfrist in der probezeit 7tage!

Es würde vielleicht mal helfen den Arbeitsvertrag zu lesen.