Frage von hourriyah29 08.07.2012

kündigungsfrist im öffentlichen Dienst, Elternzeit

  • Hilfreichste Antwort von Navvie 09.07.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Hallo Hourriyah!

    Das ist bei Ihnen tarifvertraglich geregelt, im TV-ÖD:

    http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka-ost/kuendigungsfristen.html

    Wenn Ihnen die Kündigungsfrist zu lang ist, können Sie einen Aufhebungsvertrag aushandeln. Im öffentlchen Dienst ist das möglich und durchaus gängige Praxis.

    Gruß Navvie

  • Antwort von rosenstrauss1 08.07.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
  • Antwort von Ernsterwin 09.07.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Bundeselterngeldgesetz § 19  "Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen."

  • Antwort von sarah3 20.09.2012

    Scahu in den BAT/TVöD und überlege besser nochmal ob Du wirklich Deinen sicheren Arbeitsplatz aufgeben willst, lass DIch lieber erstmal beurlauben!

  • Antwort von rosenstrauss1 08.07.2012

    Kommt drauf an, wie lange du da bist. Die Zeit steigt. Da musst du fragen. Aber überlege es dir gut. Das bekommst du nie wieder.

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