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Kündigungsfrist Gestztlich in Ordnung?

gefragt von XXKURVEXXXXKURVEXX am 28.01.2008 um 1:19 Uhr

Es geht um meinen Arbeitvertrag,habe dort eine Kündigungsfrist von 6Wochen bis zum Quartalsende.Ist das so in einen Tarifvertrag? Leider kann mir von den Gewerkschaften keiner per mail antworten,warum auch immer.Gibt es hier vielleicht Experten was so etwas angeht?Danke schonmal im Vorraus und Daumen hoch;)


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MathiasMuench
beantwortet von MathiasMuench am 28. Januar 2008 01:25
4x
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Sicher gibt es hier Experten. Die kennen aber weder den Arbeitsvertrag noch den entsprechenden Tarifvertrag. Wie sollen wir die Wirksamkeit dieser Kündigungsklausel prüfen?

Wegen des Tarifvertrags kann nur die Gewerkschaft eine Aussage treffen.

Gesetzlich kann eine 6-wöchige Kündigungsfrist in der Probezeit, bei Aushilfsarbeitsverhältnissen oder bei weniger als 5-jähriger Betriebszugehörigkeit in Ordnung gehen: gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Unabhängig von der Frist sind aber die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes zu beachten.


critter
beantwortet von critter am 28. Januar 2008 01:31
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Was in Deinem Vertrag drin steht, ist bindend. Wenn 6 Wochen zum Quartalsschluss in Deinem Arbeitsvertrag drin stehen, ist das völlig in Ordnung. Sei froh über die lange Kündigungsfrist. Bis vor wenigen Jahren war das normal. Die Kündigungsfrist darf heute nicht kürzer als 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats sein. Aber länger ist immer erlaubt.


bitmap
beantwortet von bitmap am 28. Januar 2008 01:36
1x
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''Leider kann mir von den Gewerkschaften keiner per mail antworten''

Wir haben gerade Wochenende. Die sind doch nicht rund um die Uhr da. Bist du denn Mitglied in der Gewerkschaft?

Kommentar von Eb35ede14b724d87ca1c8109ddfeddb9smallXXKURVEXX am 28. Januar 2008 09:54

Die habe ich auch schon vor ner Woche angeschrieben,so ungeduldig bin ich nun auch nicht.Mitglied bin ich ebenfalls

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 28. Januar 2008 14:21

Man müsste - wie M. Münch schon andeutete - den Wortlaut des Arbeitsvertrages dazu kennen und wissen welcher Tarifvertrag gilt (wenn einer gilt) und wie umfangreich er gilt (bei manchen ist ja z.B. nur eine Bezahlung nach TV vereinbart). Wenn ein Tarifvertrag auch bezüglich Kündigung gilt, müsste man dann auch den Wortlaut dieses Tarifvertrags (vermutlich in der aktuell geltenden Fassung) wissen ... und das ist dann ein bissel viel für ne Klärung aus der Ferne.


america
beantwortet von america am 28. Januar 2008 01:54
1x
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wie der name arbeitsvertrag schon sagt ist es ein vertrag, der im einverständnis beider seiten geschlossen wurde. wenn darin steht 6 wo. bis quartalende, dann ist es bei der fristgerechten kündigung beidseitig so.

bei uns gibt es innerbetrieblich verschiedene kündigungsfristen im allgemeinen haben hier angestellte 6 wochen zu quartalsende und arbeiter 14 tage kündigungszeit.


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