Bin seit 01.02.00 Mitglied in einem Fitness-Studio, das jetzt von einem anderen Betreiber mit anderem Namen etc. übernommen wurde. Ich habe aber noch den alten Vertrag von 2000, in dem die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten abgeschlossen wurde. Wenn ich jetzt im März 2009 meinen Vertrag kündigen möchte, zu welcher Frist kann ich das tun? Habe nämlich gehört, dass man auch mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat kündigen kann. Wäre es in diesem Fall möglich, beispielsweise zum Ende des Monats April zu kündigen oder erst Ende Juni 2009?

ich denke es gilt der alte vertrag,also kündigung in 3 monaten

Der alte Vertrag wurde vom neuen Besitzer übernommen, also gilt das dort geschriebene.

Du schreibst es doch selbst: Der gültige Vertrag hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Laut diesem Vertrag schon. Aber laut einigen Gerichtsentscheidungen könnte man trotzdem auf einer Kündigungsfrist von 1 Monat bestehen. Deshalb meine Frage, ob damit jemand schon Erfahrungen gemacht hat.
svanny am 4. März 2009 14:57 Mag sein, glaube jedoch eher nicht. Finde auch du hast sehr gute Konditionen. Die Verträge sehen in der Regel so aus, dass sie eine feste Laufzeit haben und sich automatisch um ein Jahr verlängern. Denke darauf bezieht sich auch dieser eine Monat. Da bist du mit einer flexiblen Laufzeit und 3 Monate Kündigungsfrist wesentlich besser dran.