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Kündigungsfrist einhalten ein MUSS ?

gefragt von LadyKissLadyKiss am 18.10.2009 um 21:34 Uhr

Wenn man in einem Betrieb arbeitet, und noch in der Probezeit ist, hat man ja 2 Wochen kündigungsfrist... was macht man wenn man sich um eine Ausbildung beworben hat und man bekommt die Rückmeldung das man ab sofort (also für dieses jahr) anfangen kann. Kann man dann früher aus seinem alten Betrieb austreten oder MUSS man noch die 2 wochen dort arbeiten, bevor man mit der ausbildung anfangen kann?... Die Ausbildung hat schon im September begonnen... sogesagt jetzt ein "Späteinsteiger"... danke für antworten.


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anonym
beantwortet von chicaBlue am 18. Oktober 2009 21:36
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Soviel wie ich weiß, kann man in der Probezeit fristlos kündigen oder gekündigt werden. Sprech mit dem Chef.

Kommentar von usherle am 19. Oktober 2009 16:33

falsch...


jemandzehage
beantwortet von jemandzehage am 18. Oktober 2009 21:36
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in der probezeit gibt es keine kündigungsfrist. das ist zumindest mein stand

Kommentar von usherle am 19. Oktober 2009 16:33

falsch..


wallyherz
beantwortet von wallyherz am 18. Oktober 2009 21:36
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frag dein chef ich finde eine ausbildung hat vorang, das wird er mit sicherheit verstehen, in einer probezeit kann mann gehen wann man will


anonym
beantwortet von Paula1234 am 18. Oktober 2009 21:36
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red doch einfach mit deinem jetzigen Chef, erklär ihm die Lage, dann wird er dich auch gehen lassen ..


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 18. Oktober 2009 21:36
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am einfachsten kündigst du fristgerecht und nimmst die letzten Tage deinen Resturlaub. Oder wenn das nicht geht, dann mal mit deinem Chef reden, ob er dich früher rausläßt.

Kommentar von blablubblub am 18. Oktober 2009 21:40

Jo, aber selbst mit Resturlaub sollte man aus vielerlei Gründen lieber nicht an der neuen Arbeitsstelle anfangen!


anonym
beantwortet von MrsUnbekannt am 18. Oktober 2009 21:36
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Müssen tust du eigendlich schon, außer du hast einen guten Hausarzt und lässt dir für die Zeit einen Krankenschein geben und fängst schon woanders an.

Kommentar von blablubblub am 18. Oktober 2009 21:37

Wenn das rauskommt, gibts aber Ärger! Ich denk, da muss dann eben der neue Chef für die Zeit verzichten - der kann ja eigentlich auch nicht erwarten, dass man gleich springt, v.a. wenn man noch andere Verpflichtungen hat!

Kommentar von E7cfa5d9d18157d2bcf28135b8d09d99smalljoerg1611 am 18. Oktober 2009 21:38

Schlechte Idee, und wenn im neuen Job am ersten Tag n Unfall passiert ?????


Lotta1
beantwortet von Lotta1 am 18. Oktober 2009 21:36
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Also ich weiß soviel, dass man in der Probezeit kündigen kann ohne besondere Angaben von Gründen. ich meine auch, zu jeder Zeit. vielleicht hat sich was geändert? Is lange her...


anonym
beantwortet von nicki165 am 18. Oktober 2009 21:37
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Du musst die Frist einhalten.Du kannst aber auch mit dem Chef reden.Manchmal lassen die einen auch sofort raus


anonym
beantwortet von blablubblub am 18. Oktober 2009 21:37
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Eigentlich muss die Kündigungsfrist eingehalten werden, aber du kannst ja mal deinen Chef fragen und hoffen, dass er dir nicht im Wege steht! Ich glaub, dann kann man in einem Aufhebungsvertrag (oder sowas ähnliches) sich darauf einigen, dass du ab sofort gehen kannst!


joerg1611
beantwortet von joerg1611 am 18. Oktober 2009 21:37
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Weg da, das wird jeder Arbeitgeber verstehen. Sei anständig und sag da Bescheid.


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 18. Oktober 2009 21:37
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Dann würde ich aber sofort mit meinem jetzigen AG sprechen und ihm die Situation schildern. Kann mir nicht vorstellen, daß er auf die Kündigungszeit besteht, es ist ja ein besonderer Grund und würde Dir mit Deiner Ausbildung im Wege sstehen.


principessa77
beantwortet von principessa77 am 18. Oktober 2009 21:38
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nein natürlich nicht


Azubister
beantwortet von Azubister am 19. Oktober 2009 08:59
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Zm einen ist das eine Frage des Anstandes, das solltest du in jedem Fall mit deinem Chef besprechen und ihn darum bitten den Vertrag auzuheben. Dann wärst du direkt frei, sonst erst mit Ablauf der Frist. Formell bist du bis Auslaufen deiner Kündigungsfrist in dem Betrieb beschäftigt.


anonym
beantwortet von usherle am 19. Oktober 2009 16:32
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kündigungsfrsit gibt es auch in der probezeit... die 2 wochen musst einhalten... ausser dein chef stellt dich frei....


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