Kündigungsfrist bei WG-Zimmer?

4 Antworten

Das Mietrecht kennt keine Studentenzimmer, nur Wohnraum.

Und für Wohnraum der unmöbliert gemietet ist gilt für den Mieter die Kündigungsfrist von 3 bzw. knapp 3 Monaten, Sofern vertraglich keine kürzere vereinbart wurde.

Auf ein Gesetz kann sich Deine Vermieterin berufen. Nämlich den § 573c Abs. 1 des BGB.

Hallo, Ich habe am 26.06.2013 meinen unbefriesteten Mietvertrag eine unmöblierten Zimmer in einer 4er-WG auf den 31.07.2013 gekündigt. Jetzt will meine Vermieterin eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, aber ich habe im Internet recheriert, dass ich eine Kündigungsfrsit von 4 WOchen für Studentenzimmer habe.

Hallo Daniel,

das siehst Du leider falsch, Es ist kein möbliertes Zimmer und auch kein Studentenwohnheim.

Die Vermieter hat Recht, die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate

Und auf welches Gesetz kann ich mich da berufen?

Die Vermieterin kann sich auf §573c Absatz 1 des BGB berufen.

MfG

Johnny

Da liegst Du falsch, diese Frist gilt nur für möblierte Zimmer, und auch nur dann, wenn der Vermieter mit in der WG wohnt und außerdem für Zimmer in Studentenwohnheimen. Ansonsten gilt die 3-Monats-Frist, wenn nichts anderes vereinbart ist...

§ 549 BGB:

"(2) Die Vorschriften [...] über den Mieterschutz bei Beendigung des Mietverhältnisses sowie bei der Begründung von Wohnungseigentum (§ 568 Abs. 2, §§ 573, 573a, 573d Abs. 1, §§ 574 bis 575, 575a Abs. 1 und §§ 577, 577a) gelten nicht für Mietverhältnisse über

[...]

2.Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt

[...]

(3) Für Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim gelten die §§ 557 bis 561 sowie die §§ 573, 573a, 573d Abs. 1 und §§ 575, 575a Abs. 1, §§ 577, 577a nicht."

du hast ein unmöbliertes Zimmer in einer WG gemietet. Meines Erachtens hat deine Vermieterin recht und du hast eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wenn in deinem Mietvertrag keine abweichende Kündigungsfrist vereinbart worden, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.