Kündigungsfrist bei Privater Haftpflichtversicherung
Was bedeutet folgender Satz für die Kündigungsfrist: "Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer mehr als 5 Jahre, bleibt das gesetzliche Recht zur vorzeitigen Kündigung vorbehalten" ?
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Versicherungsnehmer, wie auch die Versicherung haben im Schadensfall ein außerordentlich Kündigungsrecht
Das bezieht sich immer nach erfolgter bzw. entgegen genommener Leistung.
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Mein Rat nur noch 1 jährige Laufzeit abschließen. andreas hat recht
Kommentar von BenjaminBenjamin 15.07.2007Werde ich meiner alten Tante, mit der vor 2 Jahren am Telefon ein 6-Jahresvertrag abgeschlossen wurde, empfehlen.
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Hallo. Ich sehe hier keinen Zusammenhang zwischen der Kündigung im Schadensfall und der gestellten Frage. Zu der o.g. gibt es eine einfache und verständliche Aussage: "Verträge, die für eine längere Zeit als 5 Jahre abgeschlossen werden (früher gabs ja oft 10-Jahresverträge) können nach 5 Jahren erstmals gekündigt werden und dann wieder jedes Jahr zur Hauptfälligkeit. In der Regel hat dies mit einer Frist von 3 Monaten zu diesem Termin zu geschehen. Wir haben allerdings mit einigen Gesellschaften eine Kündigungsfrist von nur 1 Monat vereinbaren können, denn nach unserer Erfahrung denkt 3 Monate vorher kein Mensch an die Kündigung. Zwei Monate vor Ablauf verschickt die Versicherung die nächste Beitragsrechnung und dann schlägt man sich an den Kopf weil >wieder vergessen<. Mit der verkürzten Frist besteht die Möglichkeit nach Erhalt der Beitragsrechnung noch zu kündigen bis spätestens 1 Monat vor Vertragsende. Damit ist man als Kunde immer auf der sicheren Seite. Schöne Grüße justii
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Ihr und gutefrage seid unschlagbar !
Dieses ausserordentliche Kündigungsrecht gilt doch aber immer, also auch für Verträge unter 5 Jahren, oder?
deshalb heisst es ja AUSSERORDENTLICHES...