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kündigungsfrist bei häuslicher gewalt?

gefragt von janett2009janett2009 am 05.01.2009 um 22:48 Uhr

hallo, ich möchte gern aus der gemeinsamen wohnung von meinem "partner" und mir mit meinen beiden kindern ausziehen, da er mir gegenüber gewalttätig geworden ist. meine kinder haben dies auch mitbekommen und haben angst, genau wie ich. ich habe auch schon eine neue wohnung in aussicht. ich muss das alles heimlich machen damit er nichts mitbekommt. am 17.12.08 ging die kündigung bei meinem jetzigen vermieter ein. nun stellt dieser sich quer und schrieb mir das die kündigung unwirksam ist, da nur ich unterschrieben habe und er nicht. was kann ich da denn jetzt machen um aus dem mietvertrag rauszukommen. ich kann meinen "partner" nicht darum bitten, weil er sonst wieder gewältätig wird. bitte helft mir.

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mietrecht x 3.886

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szuki
beantwortet von szuki am 5. Januar 2009 22:56
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Hilfreichste Antwort

ist nicht so schön sowas zu hören.Kann dir nur den Ratschlag geben das du dich mit dem Vermieter in Verbindung setzt/persöhnlich,ihm die Sache schilderst.Ansonsten sehe ich schwarz das du aus dem Mietverhältniss rauskommst,vor allem wenn du mit als Hauptmieter eingetragen bist.

Kommentar von Simple_avatar9smallszuki am 5. Januar 2009 23:13

Gehe unbedingt zum Anwalt.Da du nur geringverdiener bist bekommst du Armenrecht.Der setzt sich dann auch mit dem Arbeitsamt in Verbindung.


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kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 5. Januar 2009 22:50
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Laß ihn stehen und geh erstmal in ein Frauenhaus. Dort kann man dir eher helfen

Kommentar von A1825c1d993ccb5b948f440ce19ee1c7smallholsch am 5. Januar 2009 22:52

richtig, ruf dort an oder gehe hin, die sind dafür gerüstet solche fragen zu beantworten..


KalalaKa636
beantwortet von KalalaKa636 am 5. Januar 2009 22:50
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Um Gottes Willen, geh einfach so schnell wie möglich. Mach Dir erst mal nur Gedanken um Dich und die Kinder und zeig ihn bei der Polzei an.

Das mit der Wohnung regelt sich danach von ganz alleine, wenn erst mal die Anzeige vorliegt.

Gaaanz viel Glück Dir und den Kindern!

Kommentar von D7bb574af6d90ba0d87fe6a66303987asmallPinnirapus am 5. Januar 2009 22:54

Auf jeden Fall anzeigen! Ist superwichtig!


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 5. Januar 2009 22:51
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Sieh zu, dass Du da heil rauskommst. Wenn Du Sozialleistungen für Euch beantragst, frag doch mal auf dem Amt, denn die müssten ja ggf. die Kosten für Dich übernehmen.

Gibt es in Deiner Nähe keinen Verein oder eine Beratungstelle? Die wissen auf jeden Fall weiter.


lotta1lotta2
beantwortet von lotta1lotta2 am 5. Januar 2009 22:50
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Ich denke, erst mal ausziehen, das ist jetzt wichtiger! Wenn der Umzug über die Bühne gegangen ist, gehst Du zu einem Anwalt.


anonym
beantwortet von Weber399 am 5. Januar 2009 22:50
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zieh um, und kündige den vertrag dann wenn du es kannst. Indem fall wären mir die miete egal, notfalls geh zum gericht

Kommentar von Simple_avatar3smalljanett2009 am 5. Januar 2009 22:57

ich bin ja schon so gut wie ausgezogen....beziehe im mom hartz4 und die beim amt sagten, ich muss erst die eine whg kündigen um einen neuen mietvertrag zu unterschreiben! was nun???? wie komme ich aus dem verdammten mietvertrag raus?

Kommentar von A00652225878df3c61e0140534d098b0smallKalalaKa636 am 5. Januar 2009 23:06

Sprich mit den Leuten auf dem Amt und erkläre die Situation!


Volker13
beantwortet von Volker13 am 6. Januar 2009 03:00
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Flucht ist der falsche Weg, weil man aus dem Mietvertrag nicht so einfach rauskommt.

Bei gewalttätigkeiten seitens des Partners sofort Anzeige bei der Polizei. Danach sofort zu einem Anwalt. Einstweilge Verfügung im rahmen des Gewaltenschutzgesetz beantragen.

Dann ist er erstmal raus und man kann in Ruhe weitere Schritte hinsichtlich der Wohnung einleiten. Kopf hoch. Wenn man sich helfen lassen will, dann läuft das wie ein Länderspiel.


RedBergfee
beantwortet von RedBergfee am 5. Januar 2009 23:14
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Sorry, aber Du kannst rein rechtlich nicht deinen anteiligen Mietvertrag kündigen. So sehr du mir leid tust, eine Kündigung kann nur von allen Mietparteien gemeinsam erfolgen. Kannst Du nicht lieber die Zuweisung der Wohnung beim Gericht beantragen. Wenn er raus ist und du willst danach mit deinen Kindern immer noch umziehen kann er froh sein, wenn er aus dem Vertrag herauskommt. Alles Gute und laß Dich nicht unterkriegen!


Pinnirapus
beantwortet von Pinnirapus am 5. Januar 2009 22:54
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Ich hatte damals das "Glück" nicht mit im Mietvertrag zus stehen. Versuche mit dem Vermieter zu reden, erklär ihm die Situation vllt. bringts dich weiter. Ansonsten Anwalt! Krieg sogar jetzt endlich meine Kaution zurück mit Hilfe meiner Anwältin ^^ Sieh zu, Dass ihr da raus kommt!


frischling
beantwortet von frischling am 5. Januar 2009 22:50
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die Polizei kann ihn aus der Wohnung holen und ihm einen Verweis erteilen (oder so ähnlich) damit er die Wohnung nicht wieder betreten darf

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 5. Januar 2009 22:51

Jepp, er darf 2 Wochen nicht in die Wohnung und danach fängt die Schei.... von vorne an.

Kommentar von sylvie82 am 5. Januar 2009 22:52

leider nur für 24 stunden

Kommentar von Eb2703b37bc8708abed13e9a84599ec7smallKristall08 am 5. Januar 2009 22:53

Und oft machen die nicht einmal das!


Qetan
beantwortet von Qetan am 5. Januar 2009 22:50
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Geh zu einem Anwalt.


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