Floppy1104 am 13.03.2008 um 17:48 Uhr
In meinem Arbeitsvertrag steht folgender Satz: "Die Firma orientiert sich bei wesentlichen Regelungen an dem Arbeitgeberverband Groß- und Außenhandel e.V. Hamburg. Wegen der Kündigungsfristen gelten die Bestimmungen dieses Verbandes." Was hat das zu bedeuten? Wie lange vorher muss ich kündigen, wenn ich wollen würde?

Nimm' Einsicht in die Regelungen des Arbeitgeberverbandes Groß- und Außenhandel, dort stehen die kündigungsristen. Diese musst Du einhalten.

hier kannste mal anrufen und dich erkundigen: http://www.bga.de/article/articleview/183/

Da solltes du mal beim Verban nachsehen in den Richtlinien.
Ansonsten muss dir dein Arbeitgeber Auskunft geben.

Sollte die Kündigungsfrist schlechter sein als die gesetzliche,würde sowieso die im Kündigungsschutzgesetz verankerte Frist zutreffen.Also wird sie wohl besser sein.Sonst hättest du immer die Möglichkeit zu klagen.Der Arbeitgeberverband kann nur Regelungen verbessern. Er würde sonst gegen das Gesetz verstoßen.