Kündigungsfrist 10 Wochen vor Quartalsende?
In meinem Arbeitsvertrag steht das ich eine Kündigungsfrist von 10 Wochen vor Quartalsende habe, jetzt hat mir aber eine andere Arbeitgeberin mittgeteilt das dies nicht rechtens sei, sie meinte es wären wie bei allen anderen auch 4 Wochen vor Monatsende. Jetzt bin ich verwirrt und habe weiss nicht ob ich das glauben soll.
2 Antworten
jetzt hat mir aber eine andere Arbeitgeberin mittgeteilt das dies nicht rechtens sei,
Hat diese Arbeitgeberin Deinen Arbeitsvertrag, bzw. die Kündigungsvereinbarung gelesen und auf welcher Grundlage behauptet sie das?
Jetzt bin ich verwirrt und habe weiss nicht ob ich das glauben soll.
Du solltest ihr nicht glauben, wenn sie Dir das nicht beweisen kann (was ich nicht glaube)
Nur wenn in ihrem Betrieb alle MA eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende haben, gilt dies nicht automatisch für alle AG und AN.
Die Mindestkündigungsfristen sind im § 622 BGB, bzw. in einem anwendbaren Tarifvertrag festgelegt. Es steht aber nicht im Gesetz, dass keine längeren Fristen vereinbart werden dürfen.
Der Gesetzgeber schreibt im § 622 Abs. 6 BGB nur vor, dass die Kündigungsfrist eines AN nicht länger als die des AG sein darf.
Wenn zu Deiner Kündigungsfrist 10 Wochen zum Quartalsende vereinbart sind und der AG keine kürzere Kündigungsfrist hat, ist das rechtlich nicht zu beanstanden.
Da habe ich mich "verguckt" und zu spät gesehen, dass die Frage schon sehr alt ist ;-))
Wenn eine solche Kündigungsfrist in einem Individual-Vertrag vereinbart wurde, gilt sie auch.
Du wirst dadurch ja nicht einseitig benachteiligt
Wenn dein neuer Arbeitgeber das anders sieht, ist das seine Ansichtssache.