kündigungfrist ohne arbeitsvertrag?
Hallo
ich arbeite seit 6 monaten in einem betrieb. hatte zuerst einen 3 monatsvertrag, als dieser ausgelaufen ist, wurde ich trotzdem "übernommen" jedoch wurde mir kein neuer vertrag ausgestellt.
Die arbeit in dieser firma ist als überbrückung, da ich in meinem beruf momentan keine stelle finde, sollte sich das jedoch ändern möchte ich gerne wissen wie die aktulle kündigungsfrist bei anstellung ohne vertrag ist.
danke euch
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Somit wurde dein 3 Monatsvertrag stillschweigend verlängert. Sprich du hast eine unbefristete Anstellung. Grundlage deiner Beschäftigung ist der 3 Monatsvertrag. Also somit hast du einen Vertrag. Im Vertrag sind die Kündigungsfristen geregelt. Wenn sich die Kündigungsfrist auf den 3 Monatsvertrag bezieht, greift automatisch die gesetzliche Kündigungsfrist, bei einer Beschäftigung von weniger als 2 Jahren, von 4 Wochen zum Monatsende...
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Ohne schriftlichen vertrag werden rechte und Pflichten des Arbeitsverhältnisses durch §§611 ff. BGB festgelegt,
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Auch Du hast einen Arbeitsvertrag!
Die Kündigungsfristen durch den Areitgeber sind im BGB geregelt und richten sich nach der Betriebszugehörigkeit: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
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Im Moment hast du einen mündlichen Arbeitsvertrag. Da gelten die gleichen Kündigungsfristen wie bei einem schriftlichen.
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Antwort von SmarteAntwort 04.03.2010
Ganz wichtig: Nach sechs Monaten bist Du automatisch "festangestellt", falls der Zeitvertrag nicht verlängert wurde (oder noch läuft). Es gelten dann - auch ohne Vertrag - die gesetzlichen Kündigungsfristen. Ich meine, zwei Wochen zur Monatsmitte oder zum Monatsende. Hat der Betrieb mehr als 10 Vollzeitkräfte (Aushilfen zählen als Halbe Kraft, Teilzeitkräfte im Umfang ihrer Tätigkeit, mein 30 Std-Wo = 0,75 Kraft), gilt das Kündigungsschutzgesetz. Dann braucht es Gründe, um Dich zu Kündigen....
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Verträge müssen nicht schriftlich sein, es geht auch ohne. Dennoch die gleichen gesetzlichen Bestimmungen, nach 6 Monaten tritt automatisch der Kündigungsschutz normaler Arbeitsverträge in Kraft. Für Dich ist das eher unwichtig. Und dazu gibt es bei GF nicht nur vonmir Antworten. Schaue mal unter "normaler" Kündigungsfrist nach.
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Da Du keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hast, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Hier findest Du die aufgelistet.
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsfristenimArbeitsrecht -
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keine anstellung ohne vertrag.! das rechtswidrig und strafbar.
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Schau bitte noch mal in den Vertrag, wurde die erste Zeit nicht aufgelöste, verlängert sich die Anstellung automatisch entweder unbefristet oder für eine neu befristeste Zeit.
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wenn du keinen gültigen vertrag hast dann geh wann du willst..kommt ja zu keinem vertragsbruch
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Ich würd sagen,garkeine...Dein AV gilt ja nur für 3Monate...
Wo hast du das denn her? AV können auch mündlich bestehen.