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...Kündigungen...

gefragt von Y221311 am 05.11.2009 um 16:55 Uhr

Hallo, ist es rechtswirksam, wenn man zum Beispiel gekündigt wird, wenn man das Kopierpapier nicht auffüllt oder den Müll nicht rausbringt? Solche "Lapalien" halt??

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Recht x 35.227 Arbeit x 14.530 Kündigung x 2.767

Swisslady
beantwortet von Swisslady am 5. November 2009 16:56
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Wenn es zu deinen Pflichten gehört und du es wiederholt nicht machst, dann ja.


cara1002
beantwortet von cara1002 am 5. November 2009 16:58
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Wenn das dein Aufgabenbereich ist, also der Bereich definitiv Dir zuzuordnen ist, dann sind das auf jeden Fall Abmahnungsgründe und mit der Zeit kann das sicherlich zur Kündigung führen, wenn keine Besserung eintritt. Aber direkt fristlos (oder fristgerecht) deswegen gekündigt zu werden geht nicht.


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 5. November 2009 16:56
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Wenn Du vorher dafür abgemahnt wurdest, dann ja.


aristokrat
beantwortet von aristokrat am 5. November 2009 16:59
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wenn das zu den Aufgaben des Jobs gehört und nicht gemacht wird, ist es m.E. Arbeitsverweigerung, also Kündigungsgrund. Wo doch heutzutage Übriggelassenes vom Buffet zu verzehren, auch ein Kündigungsgrund ist.


JoeBarke
beantwortet von JoeBarke am 5. November 2009 16:59
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Mein Kollege ist rausgeflogem, weil er die Batterie am Gabelstapler nicht aufgeladen hat. ( Mehrfach)


Suflaki
beantwortet von Suflaki am 5. November 2009 16:56
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Du meinst im Job? - Denke, das sind keine Kündigungsgründe, frage aber sicherheitshalber einen Anwalt.


Oubyi
beantwortet von Oubyi am 5. November 2009 16:59
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Bist Du noch in der Probezeit? Wurdest Du abgemahnt? Was sagt der Betriebsrat? Mehr Info bitte.


abiggi
beantwortet von abiggi am 5. November 2009 16:57
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das sind keine gründe, da musst du schon was schlimmeres anstellen und vorher abmahnungen bekommen, oder wenigstens ein gespräch mit dem chef


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 5. November 2009 16:57
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Wenn dich die Lappalien läppern lass das auf ein laxe Arbeitsmoral und mangelnden Einsatz schließen. Und dafür darf der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen. Sonst müsste er jemand bezahlen, der hinter Dir herräumt. Das ist unzumutbar.


anonym
beantwortet von Miezekatze32 am 5. November 2009 16:57
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was gab es denn noch so für "Lapalien"?


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 5. November 2009 16:57
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Klar, wenn jemand nur auf Kosten Anderer lebt, kann er rausfliegen. Aber der Vermieter kann deshalb nicht kündigen. Wenn es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, und das zum Aufgabenbereich gehört, ist das Arbeitsverweigerung, wird abgemahnt und irgendwann deshalb gekündigt.


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